Wie das bayerische Landwirtschaftsministerium mitteilte, können Landwirte noch bis zum Monatsende Anträge für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (Maßnahme B49) sowie für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (Maßnahme B56) stellen. Anträge für Hecken und Feldgehölze nehmen die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen. Für Steinmauern in Steillagen können die Anträge bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Antragsschluss ist jeweils der 30. Juni dieses Jahres.
Landschaftspflege für Bayern
„Mit der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen leisten die landwirtschaftlichen Betriebe einen wichtigen Beitrag für unsere einzigartige Kulturlandschaft. Sie erhalten und entwickeln damit einen Naturraum und die für die Region typische biologische Vielfalt. Mit der Förderung unterstützen wir sie dabei tatkräftig“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Die Antragstellung für die dritte investive KULAP-Maßnahme „Förderung der Anlage von Struktur- und Landschaftselementen“ (Maßnahme B59) wird ganzjährig bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung angeboten. Ziel ist es, die Ressourcen Boden und Wasser in Projektgebieten „boden:ständig“ zu schützen, aber auch die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft zu fördern. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte setzen sich in besonderer Weise für eine nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Flächen ein. Sie leisten damit einen enormen Beitrag für die hohe Lebensqualität in Bayern. Dafür sind wir ihnen dankbar“, so Kaniber.