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Länder: Agrarumweltmaßnahmen beim Greening anrechnen

Dass die ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings nicht zwingend aus der Produktion genommen werden müssen, findet die Zustimmung der Agrarminister der Bundesländer. Bei ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag in Berchtesgaden forderten sie darüber hinaus, dass auch Agrarumweltmaßnahmen, Natura-2000-Gebiete und der Anbau von Eiweißpflanzen als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden.

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Dass die ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings nicht zwingend aus der Produktion genommen werden müssen, findet die Zustimmung der Agrarminister der Bundesländer. Bei ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag in Berchtesgaden forderten sie darüber hinaus, dass auch Agrarumweltmaßnahmen, Natura-2000-Gebiete und der Anbau von Eiweißpflanzen als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden.

 

Das trifft bei Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf offene Ohren: „Wir setzen auf die Stärkung einer umweltgerechten, nachhaltigen Landwirtschaft, bei der auf den fünf Prozent Vorrangflächen zum Beispiel auch Eiweißpflanzen wachsen können und bei der die Vorleistungen unserer Landwirte im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen anerkannt werden“, sagte die Ministerin. Auch EU-Agrarkommissar Ciolos habe immer wieder die Strukturen der deutschen Landwirtschaft als vorbildlich gelobt. Umso wichtiger sei die Anerkennung und Anrechnung der bisherigen Leistungen der Landwirte in Deutschland.

 

Die von SPD und Grünen regierten Länder halten die von EU-Parlament und EU-Agrarrat vorgenommene Abschwächung der Greeningauflagen allerdings für falsch. Bei Vorstößen gegen die Auflagen müsse deshalb auch die Basisprämie gekürzt werden. „Die Kürzung muss möglich sein, wenn das Greening unterlaufen wird“, erklärte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel nach der Sitzung.

 

Zu wenig Geld für die 2. Säule

 

Enttäuscht sind die Länder über die mangelnde finanzielle Ausstattung der 2. Säule der EU-Agrarpolitik. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen keine zusätzlichen Kürzungen zu akzeptieren und wegfallene EU-Mittel durch eine Aufstockung der Bundesmittel im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu kompensieren. „Die Finanzbeschlüsse der Bundesregierung habe erhebliche Folgewirkungen in den Ländern, besonders für die Programme zu den Agrar-Umweltmaßnahmen und zur Entwicklung der ländlichen Räume. Dies wird Konsequenzen haben für die Verteilung der Mittel unter den Bundesländern und die Prioritätensetzung“, so die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken.

 

Auf Zustimmung stößt dagegen die von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Übergangsverordnung für die 1. und 2. Säule in 2014. Die Umsetzung der Reform erfordere einen sehr hohen bürokratischen Aufwand, der in 2013 nicht mehr zu leisten sei. Die Länder sprechen sich für eine möglichst einfache Fortführung der bisherigen Direktzahlungen und Fördermaßnahmen aus. So sollen Agrarumweltmaßnahmen gleich für fünf Jahre verlängert werden.

 

Einig waren sich die Länder darin, bei den Direktzahlungen künftig für die ersten Hektare einen bundeseinheitlichen Zuschlag zu zahlen, aber auf eine größenabhängige Kappung und Degression zu verzichten. Weitergehende Forderungen von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland in der neuen Finanzierungsperiode eine bundeseinheitliche Flächenprämie einzuführen, fanden dagegen keine Zustimmung. „Wir werden uns weiter mit aller Konsequenz dafür einsetzen, die Ungleichbehandlung hessischer Landwirte zu beenden, damit unsere Landwirte für die gleichen Leistungen zukünftig das gleiche Geld wie ihre Nachbarn in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen erhalten“, sagte Hessens Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich. Das lehnt Niedersachsen rundweg ab, weil das für unsere Landwirte erhebliche Kürzungen zur Folge hätte“, betonte Landwirtschaftsminister Christian Meyer nach der Sitzung.

„Deutschland hat in Brüssel hart und erfolgreich verhandelt. Es ist uns gelungen, massive Einschnitte abzuwenden und Planungssicherheit für die Bauern zu schaffen“, sagte Ilse Aigner zum Abschluss der Frühjahrskonferenz. Das werde auch in Zukunft die Existenz der Bauernfamilien in Deutschland sichern. Es liege nun an den Bundesländern, die gezielte Förderung der Familienbetriebe im Rahmen der nationalen Umsetzung der Agrarreform zu unterstützen.

 

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