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Länder entscheiden über Vermittlungsverfahren zur Tierschutznovelle

Eine Vorentscheidung zur Zukunft der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes fällt zum Auftakt der Grünen Woche. Am 18. Januar 2013 wird der Agrarausschuss des Bundesrates seine Empfehlung darüber abgeben, ob das Gesetz im Vermittlungsausschuss landet. Bereits einen Tag früher wird ein vorgeschalteter Unterausschuss sein Votum abgeben.

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Eine Vorentscheidung zur Zukunft der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Tierschutzgesetzes fällt zum Auftakt der Grünen Woche. Am 18. Januar 2013 wird der Agrarausschuss des Bundesrates seine Empfehlung darüber abgeben, ob das Gesetz im Vermittlungsausschuss landet. Bereits einen Tag früher wird ein vorgeschalteter Unterausschuss sein Votum abgeben.


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Nach der im ersten Bundesratsdurchgang mit jeweils großer Mehrheit vorgebrachten Kritik gilt eine Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren derzeit als wahrscheinlich. Die Novelle steht am 1. Februar auf der Tagesordnung der  Länderkammer.


Als Knackpunkte gelten insbesondere die Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 sowie die weitere Zulassung des Schenkelbrands beim Pferd, wenn auch nach Ablauf einer Übergangsfrist bis Ende 2018 nur mit lokaler Betäubung.


Neben dem Tierschutzgesetz wird sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung auch abschließend mit dem Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen befassen sowie unter anderem zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, zur Abschaffung des Branntweinmonopols sowie zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften Stellung nehmen. (AgE)



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