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Länder entscheiden über zusätzliche Modulationsmitteln

Die Bundesländer haben bei der Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel, die sich aus den Beschlüssen im Rahmen des Gesundheits-Checks der EU-Agrarpolitik ergeben, weitgehend freie Hand. Das hat Staatssekretär Gerd Müller klargestellt.

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Die Bundesländer haben bei der Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel, die sich aus den Beschlüssen im Rahmen des Gesundheits-Checks der EU-Agrarpolitik ergeben, weitgehend freie Hand. Das hat Staatssekretär Gerd Müller klargestellt. Müller erklärte, dass die zusätzlichen Modulationsmittel in vollem Umfang für Maßnahmen zur Flankierung des Milchquotenausstiegs eingesetzt werden könnten. Er verweist in seinen Ausführungen auf die Beschlüsse zum Gesundheits-Check, denen zufolge ein Betrag in Höhe der zusätzlichen Modulationsmittel zuzüglich der nationalen Kofinanzierung für die neuen Herausforderungen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Biodiversität oder für Maßnahmen zur Begleitung des Milchquotenausstiegs eingesetzt werden müsse. Dabei könnten auch die Zahlungen angerechnet werden, die bereits in den laufenden Entwicklungsprogrammen eingeplant seien, sofern sie den neuen Herausforderungen dienten und ab dem 1. Januar 2010 ausgeführt würden. Nach Angaben von Müller haben alle Bundesländer schon jetzt umfangreiche Ausgaben zugunsten der neuen Herausforderungen in den bestehenden Programmen der Zweiten Säule vorgesehen. Damit sei die Verwendungsauflage auch ohne die zusätzlichen Modulationsmittel bereits überwiegend erfüllt. Deshalb könnten die Länder weitgehend frei darüber entscheiden, für welche Maßnahmen der EU-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) sie die zusätzlichen Modulationsmittel einsetzten, so der CSU-Politiker.

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