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Bundesregierung

Länder müssten sich um Videoüberwachung von Schlachthöfen kümmern

Sind Vor-Ort-Kontrollen im Schlachthof nicht genauso effektiv wie eine Videoüberwachung? Das möchte die Bundesregierung zunächst klären, zumal es bei Kameras Datenschutzprobleme gibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Kameraüberwachung in Schlachthöfen kann zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere beitragen. Allerdings sei vorher zu prüfen, ob die Verfolgung und Verhinderung von Tierschutzverstößen nicht ebenso effektiv durch wirksame amtliche Vor-Ort-Kontrollen erreicht werden könne, teilt die Bundesregierung mit.

Eine durchgängige Kameraüberwachung dürfte angesichts des tiefgreifenden Eingriffs in das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der überwachten Personen sowie in die Eigentums- und Berufsfreiheit der Schlachthofbetreiber verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn vorrangige EU-rechtliche Vorschriften keine Regelung enthielten, erläuterte die Regierung. Zudem seien die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu beachten.

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Zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme bedürfe es zunächst auch der Klärung, welche Bereiche in Schlachthöfen als besonders tierschutzrelevant erachtet würden. Aus Sicht der Bundesregierung wären diese und weitere Fragen aus der Praxis zunächst zu klären, um eine mögliche Einführung einer Kamerapflicht rechtlich prüfen zu können. Dazu gehöre auch, in welchem Umfang die Behörden Zugriff auf mögliche Videoaufzeichnungen erhalten müssten, um eine wirksame Nutzung eines solchen Überwachungsinstruments zu gewährleisten.

Die Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorschriften und insoweit auch die Überwachung von Schlachthöfen obliege den zuständigen Behörden der Länder, stellte die Regierung klar. Sie habe deshalb die Länder bereits darauf hingewiesen, dass für eine rechtliche Prüfung der Videoüberwachung an Schlachthöfen die Klärung solcher Fragen erforderlich sei. Nach Auffassung der Bundesregierung ist derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems vorhanden.

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