Zur Wiedetierprämie gab es am Freitag im Bundesrat keine Einigung. Stattdessen wurde der vorgelegte Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Länder scheuen Verwaltungsaufwand
Die meisten Länder lehnen ein Vorziehen der ohnehin ab 2023 geplanten gekoppelten Weidetierprämie ab, weil sie den damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand scheuen. Damit ist unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird und rechtzeitig verabschiedet werden kann. Dies müsste so zeitig erfolgen, dass die Bundesregierung die Änderung bis spätestens 1. August der EU-Kommission melden kann.
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dahlbert hatte sich in der Bundesratssitzung für eine sofortige Sachentscheidung über den niedersächsischen Antrag eingesetzt. Schafe und Ziegen seien nicht nur als reine Landschaftspfleger, sondern auch als ein Baustein enorm wichtig für eine vielfältige Landwirtschaft, sagte die Grünen-Politikerin im Plenum. Ihre Hoffnung sei, den seit Jahren anhaltenden Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände aufzuhalten und möglichst umzukehren. Mit der gekoppelten Stützung könne man sowohl den Naturschutz und die Erhaltung der Artenvielfalt unterstützen als auch die Zukunftsaussichten der Schäfer verbessern.
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) bedauerten die Entscheidung des Bundesrats. Die Verbände hatten ihre Hilfe bei der verwaltungstechnischen Durchführung unter Einbindung professioneller Dienstleister angeboten.
Ab 2023: EU-Prämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe
Für die Agrarreform ab 2023 hatten die Länder die Einführung einer Prämie für Weidetiere beschlossen. Dafür sollen 2% der Direktzahlungen genutzt werden. Mutterkuhalter, Schaf- und Ziegenhalter können ab 2023 eine Prämie pro Tier in Höhe von 30 € / Mutterschaf und Ziege sowie 60 € / Mutterkuh erhalten.