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Insektenschutz

Länder sollen Ausgleichszahlungen für neue Insektenschutzregeln auflegen

Seit Mittwoch gelten die neuen Insektenschutzregeln und Glyphosat-Einschränkungen. CDU und Bauernverband erwarten nun Programme für Ausgleichszahlungen von den Ländern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die über das Insektenschutzgesetz veränderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist ab sofort in Kraft getreten. Damit gelten ab dem 8. September die dort getroffenen Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und die Einschränkungen für den Einsatz von Glyphosat im Ackerbau.

Bund und Länder arbeiten noch an Fördergeldern

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Vor der Verabschiedung der Insektenschutzregeln hatten sich Bund und Länder auf Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe geeinigt. Für den dafür geschaffenen „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ab 2022 rund 65 Mio. € zugesagt, die von den Bundesländern kofinanziert werden müssen.

Die dafür notwendigen Fördergrundsätze befinden sich aber noch in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Insgesamt wollen Bund und Länder über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) 250 Mio. € für den Insektenschutz ausschütten.

Stegemann drängt auf Bereitstellung von Ausgleichszahlungen

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, fordert nun die Länder dazu auf, die dafür notwendigen Programme aufzusetzen, damit das Geld 2022 bei den Landwirten ankommt. „Die endgültige Ausgestaltung der Ausgleichszahlungen zu den neuen Fördermöglichkeiten muss jetzt allerdings rasch über die entsprechenden Bund-Länder-Gremien erfolgen, so dass die Landwirte Planungssicherheit haben“, sagte er. Darüber hinaus seien alle Bundesländer gefordert, die neuen GAK-Fördermöglichkeiten den betroffenen Landwirten anzubieten.

Stegemann sieht es als Erfolg seiner Fraktion an, dass es Ausgleichszahlungen und Länderöffnungsklauseln bei den neuen Insektenschutzregeln gibt. Länderregelungen und kooperative Vereinbarungen hätten weiterhin Vorrang, so Stegemann. Zusätzlich bekämen betroffene Landwirte einen Ausgleich für Einkommenseinbußen und Einschränkungen. „Diese klare Zusage an die Landwirtschaft war die Voraussetzung der Unionsfraktion, um dem Insektenschutzpaket zustimmen zu können“, sagte er.

Bauernverband erwartet kooperative Vereinbarungen in allen Ländern

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) appellierte zum Inkrafttreten des Insektenschutzpakets an die Länder, nun aktiv zu werden. „Die Länder sind jetzt gefordert, in ganz Deutschland gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden Vereinbarungen über kooperative Maßnahmen im Insektenschutz auf den Weg zu bringen“, sagte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt.

In einigen Bundesländern sei das bereits gelungen. Daneben müssten Bund und Länder nun unverzüglich den finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen des Pflanzenschutzeinsatzes in Schutzgebieten umzusetzen, so Hartelt weiter.

WLV fordert schnelle Antworten zur Umsetzung in NRW

Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) Hubertus Beringmeier bezeichnete es als „schwacher Trost“, dass es für die Bewirtschaftungseinschränkungen durch die Pflanzenschutzmittelverbote einen Erschwernisausgleich geben werde. Noch sei unklar, wie dieser gestaltet werden solle. „Ich fordere unsere Landesregierung auf, diesen Erschwernisausgleich in NRW zu verankern und finanziell angemessen auszustatten“, sagte Beringmeier.

Die Landwirte seien mitten in der Aussaat für das kommende Jahr. „Sie brauchen jetzt Gewissheit, wie NRW die neuen Vorgaben zum Pflanzenschutzeinsatz an Gewässern, aber auch die Glyphosat-Verbote in Wasserschutzgebieten umsetzen wird“, so Beringmeier weiter.

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