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Ökolandbau

Länder wollen Brachflächen von Biobetrieben weiter fördern

Die Bundesländer wollen die Ökoförderung auch für die verpflichtenden Stilllegungsflächen ab 2023 zahlen. Der Bund schiebt aber eine Prüfung bei der EU-Kommission vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarministerkonferenz (AMK) stellt sich hinter die Forderung der Ökoverbände, auch mit der neuen GAP ab 2023 eine Ökoprämie für Brachflächen zu bekommen. Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder halten „eine Neubewertung der Honorierung von aus der Produktion genommenen Flächen im Ökologischen Landbau für notwendig“, heißt es im Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz (AMK) von letzter Woche. Gemeinsam rufen sie den Bund auf, zu klären, ob die Auszahlung einer Ökoprämie auch auf Brachflächen ermöglicht werden kann.

Mit dem Wegfall des Greenings unterliegen auch Ökobetriebe ab 2023 der Verpflichtung zu 4 % unproduktiver Flächen auf Ackerland. Auf diesen Flächen erhalten sie nach derzeitiger Planung dann auch keine Öko-Förderung aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP).

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Bayern hatte mehr erwartet

Das Bundesland Bayern hatte bei der AMK einen Antrag eingebracht, laut dem die Ökoprämie auch auf Brachflächen ausgezahlt werden sollte. Die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber äußerte sich nach der AMK enttäuscht, dass der Antrag nur in einen Prüfauftrag gemündet ist. Aus Sicht von Kaniber könne diese Frage von Bund und Ländern positiv entschieden werden und müsse nicht zuvor durch Brüssel geprüft werden, teilte sie mit. Damit ginge nach Einschätzung der bayerischen Agrarministerin wertvolle Zeit verloren.

Bioland argumentiert mit gesamtbetrieblichem Anbausystem

Vor der AMK hatte Bioland dazu aufgerufen, dem Antrag aus Bayern zuzustimmen, der eine Förderung von Ökobetrieben auch für ihre Brachflächen vorsieht. Dies werde bisher mit der Argumentation verweigert, dass auf Brachflächen keine landwirtschaftliche Produktion erfolge. Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation bei Bioland, hält diese Herleitung für nicht stichhaltig: „Der Ökolandbau stellt ein gesamtbetriebliches Anbausystem dar, welches auch Brachen oder eine Bodenruhe als Teil einer Bio-Bewirtschaftung integriert“¸ sagte Wehde. Die EU-Ökoverordnung als gesetzliche Grundlage sehe an keiner Stelle eine Pflicht zur Produktion auf allen Ackerflächen vor. „Die Ökoprämie könnte somit auch auf Brachflächen ausgezahlt werden“, argumentierte er.

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