Die Länder verknüpfen die angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) weiterhin mit der Forderung nach zusätzlichen Bundesmitteln.
In einem Beschluss bekräftigten die Agrarminister der Länder, dass eine Erweiterung des Maßnahmenspektrums für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume zwingend eine deutliche Aufstockung des gegenwärtigen GAK-Plafonds erfordere. Gleichzeitig seien bewährte Kernmaßnahmen fortzuführen.
Unabhängig davon signalisieren die Länder dem Bund, dass sie sein Vorhaben grundsätzlich mittragen. Für die künftig noch wichtiger werdende Aufgabe der Unterstützung ländlicher Räume sei eine Weiterentwicklung der GAK notwendig, heißt es in dem Beschluss. Dies erfordere eine Änderung des Grundgesetzes sowie des GAK-Gesetzes.