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Ländermehrheit für Selbstbestimmungsrecht beim Gentechnik-Anbau

Die weit überwiegende Zahl der Länder hat sich auf einen Text für eine Entschließung zum Anbau gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen verständigt. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich nahezu einstimmig für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Die weit überwiegende Zahl der Länder hat sich auf einen Text für eine Entschließung zum Anbau gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen verständigt. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich in der vergangenen Woche nahezu einstimmig für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen aus.


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Bei den Verhandlungen um die sogenannte "opt out"-Lösung solle die Bundesregierung auf eine rechtssichere Möglichkeit für die Mitgliedstaaten hinwirken, den Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbieten zu können. Bedenken äußerten die Länder gegen die derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der "opt out"-Regelung. Nicht akzeptabel sei eine vorherige Konsultation mit dem Antrag stellenden Unternehmen, falls ein Mitgliedstaat ein nationales Anbauverbot aussprechen will. Befürwortet wird eine Erweiterung der Möglichkeiten für Anbauverbote im EU-Gentechnikrecht, etwa im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Umweltauswirkungen oder sozioökonomischer Wirkungen.


In jedem Fall verhindern wollen die Länder einen Anbau der GV-Maislinie 1507. Dazu soll die Bundesregierung eine Ergänzung der Koexistenzregelungen in der nationalen Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung prüfen. Zudem fordern die Länder eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit gentechnisch veränderten Organismen.


Schließlich plädieren 13 Länder für ein generelles europaweites Anbauverbot von GV-Pflanzen. Sollte dies nicht durchsetzbar sein, müssten die Mitgliedstaaten den Anbau von EU-weit zugelassenen Pflanzen innerhalb des Hoheitsgebietes verbieten können. Der Bundesrat entscheidet auf seiner Sitzung am 11. April über die Entschließung.

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