Lebensmittelversorgung
Lakner: Brachflächen nur „begrenztes“ Produktionspotential
Der Bewirtschaftung von Brachflächen im Jahr 2022 attestiert Agrarökonom Sebastian Lakner nur ein „begrenztes“ Produktionspotential. Für die GAP ab 2023 schlägt er einen Kompromiss vor.
Die Bewirtschaftung von Brachflächen bietet laut dem Agrarökonomen, Prof. Dr. Sebastian Lakner, „nur begrenztes Potential, um die fehlenden Getreidemengen am Weltmarkt“ zu ersetzen. In einem Blogbeitrag erläutert der Leiter der Professur für Agrarökonomie der Universität Rostock die Vor- und Nachteile der Bewirtschaftung von Brachflächen.
Für seine Entscheidung, Brachflächen nur zur Futternutzung freizugeben, steht Agrarminister Cem Özdemir in der Kritik. Andere EU-Mitgliedstaaten haben die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zum Anbau aller Kulturen freigegeben.
EU-ÖVF könnte knapp 9 % der Ukraine-Exporte kompensieren
Eine Freigabe der ÖVF für die aktuelle Anbauperiode hält Lakner nicht für zielführend. Sein Argument: Der Anstieg der Produktion rechtfertigt die ökologischen Kosten der Maßnahme nicht.
Für die EU-27 nimmt Lakner an, dass die Landwirte etwa 1,2 Mio. ha ÖVF-Brachen bestellen könnten. Bei einem reduzierten konventionellen Durchschnittsertrag von 4,4 t Weizen pro ha bilanziert Lakner die zusätzliche Produktion auf gut 5 Mio. t. Das seien 8,8 % der fehlenden Getreidemengen aus der Ukraine i.H.v. 50-60 Mio. t. Im Vergleich dazu seien laut FAO in 2019 in der EU 5,88 Mio. t Weizen für Bioethanol verwendet worden.
Brachen ökologisch wertvoll
Den Produktionsgewinnen stellt Lakner die ökologischen Vorteile der Brachen gegenüber. Anhand einer Reihe von Studien zeigt er, dass Brachen und Blühstreifen ökologisch wertvoll sind. Sie fungierten als Rückzugsraum für Vögel und Insekten, als räumliche Puffer zu Oberflächengewässern und brächten Vorteile für die Bodenfruchtbarkeit.
ÖVF-Freigabe 2022 nicht sinnvoll
Dazu komme laut Lakner, dass sich die aktuelle Anbausaison 2022 bereits spät im Frühjahr befinde, die meisten Sommerungen gesät seien und lediglich ein Anbau von Sonnenblumen oder Mais noch machbar wäre, so der Agrarökonom. Zusätzlich sei es fraglich, ob es ausreichend Saatgut gäbe und ob die Landwirte mit dem knappen Stickstoffdünger nicht besser die Kulturen „auf den guten Standorten“ versorgen würden. Ein vollständiges Aussetzen der Umweltregeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) samt ÖVF-Freigabe in 2022 hält Lakner daher nicht für sinnvoll.
Futternutzung „Gewinn in engen Grenzen“
Den Gewinn der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigten Futternutzung des Aufwuchses der ÖVF-Brachen schätzt Lakner „in engen Grenzen“. Diese Regelung schade der ökologischen Vielfalt zwar etwas weniger als die komplette ÖVF-Freigabe. Mangelnde Futterwerte und das Problem, dass die Brachen oft in Regionen mit geringem Viehbesatz lägen, sieht der Agrarökonom jedoch problematisch.
Kompromiss ab 2023: 2 % Stilllegung
Ab 2023 sind die meisten Landwirte verpflichtet 4 % ihrer Ackerflächen stillzulegen. Der Umfang von Brachflächen würde dadurch laut Lakner steigen und die regionale Verteilung der Brachen würde sich innerhalb Deutschlands und der EU angleichen.
Lakners Kompromissvorschlag: Sollten sich die Versorgungsprobleme für 2023 bestätigen, könnten die EU und die Mitgliedsstaaten die GAP-Anforderungen zur Stilllegung temporär auf 2% reduzieren. Ab 2024/25 könnte es nach Lakner dann zur Stilllegung von 4 % der Ackerfläche kommen, um die ökologischen Zielen der GAP-Reform zu erreichen.
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