Die Einführung einer neuen Ökoregelung zur Förderung einer artenschützenden Grünlandnutzung gilt für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als wichtiger Baustein bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Nun formiert sich in den Ländern jedoch Widerstand gegen die vorgesehene Umsetzung einer neuen Ökoregelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung.
In einer vorgeschlagenen Entschließung des Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitätengesetzes und des GAP-Direktzahlungengesetzes erteilt der Agrarausschuss „neuen und finanzträchtigen Grünland-Öko-Regelungen“ eine Absage. Die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung neuer Öko-Regelungen sollten der Mehrheit der Länder zufolge vorzugsweise als Inflationsausgleich in die Basisprämie fließen.
Ginge zu Lasten der Direktzahlungen
Zwar begrüßt der Ausschuss im Grundsatz die Stärkung von Maßnahmen zugunsten des Grünlands und verweist auf dessen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität. Seiner Auffassung nach würden neue Öko-Regelungen jedoch zur Kürzung der für alle Betriebe einkommenswirksamen Basisprämie führen.
Betont wird in dem Entschließungsentwurf auch die deutlich verbesserte Inanspruchnahme der Ökoregelungen im Jahr 2024. Die zeige, „dass Änderungen derzeit nicht erforderlich sind und nur zu noch mehr Bürokratie führen würden.“ Zudem existierten in einigen Ländern bereits umfangreiche Fördermaßnahmen für Grünland und Weidehaltung, „die bei einer bundesweiten Lösung nicht oder nur begrenzt weitergeführt werden könnten und somit für die Betriebe dort eine bundesweite Lösung keinen Mehrwert, sondern sogar Einbußen bringen würde.“
Flächenverbrauch setzt EU-Mittel frei
Nach der im Rahmen des „Agrarpakets“ der Ampelkoalition vor der Sommerpause beschlossene Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes soll die für zusätzliche Öko-Regelungen benötigten Mittel nicht über eine Kürzung der Basisprämie finanziert werden. Stattdessen soll auf Mittel zurückgegriffen werden, die aufgrund des Rückgangs an landwirtschaftlichen Flächen in den vergangenen Jahren nicht mehr zur Einkommensgrundstützung benötigt werden. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen nach langen Diskussionen um das Agrarpaket verständigt. Danach sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für 2026 beantragt werden können.
Das Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitätengesetzes und des GAP-Direktzahlungengesetzes steht ebenso wie das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze sowie das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. September. Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer für alle drei Gesetze des Agrarpakets grünes Licht geben.