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topplus Nitrat im Grundwasser

Landesdüngeverordnung SH beschlossen: Rote Gebiete steigen auf 9,5 %

Aufgrund einer methodischen Änderungen sind mehr Bauern in SH von Einschränkungen bei der Düngung betroffen. Immerhin wurden weitere 327 Grundwassermessstellen berücksichtigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Kieler Landesregierung hat am Donnerstag dem von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Landesdüngeverordnung zugestimmt. Mit dieser Anpassung leistet das Land seinen Beitrag zur Umsetzung der vom Bund am 17. August 2022 erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA).

Insgesamt vergrößerten sich aufgrund der überarbeiteten AVV GeA und seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 die Roten Gebiete in Schleswig-Holstein von 5,4 % auf 9,5 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, berichtete Schwarz im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die Gründe für die Vergrößerung lägen in den methodischen Änderungen, auf welche sich die EU-Kommission und Deutschland verständigt hätten.

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Schwarz sieht Nachbesserungsbedarf beim Verursacherprinzip

Dazu gehören laut Schwarz die Berücksichtigung der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Nitratabbau, die stärkere Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten sowie aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen und der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche innerhalb der nach hydraulisch hydrogeologischen Kriterien abgegrenzten Roten Gebiete.

Der frühere Landesbauernpräsident betonte, er sehe Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung des Verursacherprinzips. „Landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, müssen dafür auch honoriert werden“, unterstrich Schwarz.

Gewässerschonend arbeitende Bauern von Maßnahmen befreien

Unberücksichtigt bleibt dem Ressortchef zufolge die bisherige Emissionsmodellierung, mit deren Hilfe rechnerisch der Eintragspfad von Stickstoff aus der Landwirtschaft ermittelt und bei der letztmalig durchgeführten Gebietsausweisung berücksichtigt wurde.

Die EU-Kommission habe in den Gesprächen deutliche Bedenken gegenüber diesem Verfahren angemeldet und gefordert, die emissionsbasierte Abgrenzung zu streichen. „Die durch die Nichtberücksichtigung der Emissionsmodellierung bedingte Vernachlässigung einer besseren Verursachergerechtigkeit ist sehr bedauerlich. Wir werden uns auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen befreit werden“, sagte Schwarz.

327 Messstellen berücksichtigt

Bei der erneuten Gebietsausweisung wurden nach seinen Angaben im Vergleich zur vorherigen Ausweisung der Roten Gebiete im Dezember 2020 weitere 327 Messstellen berücksichtigt. Die gesamte Messstellenanzahl liege aktuell bei 552 und solle nach der neuen AVV GeA auch in Schleswig-Holstein bis 2024 weiter ausgebaut werden.

Ziel sei es, durch ein dichteres Messnetz auf den eintragsgefährdeten Grundwasserkörpern zukünftig eine genauere Gebietsdifferenzierung zum Schutz der Gewässer zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe könnten somit von Auflagen entlastet werden, insofern keine nachweisliche Nitratbelastung vorliege.

Das Landwirtschaftsministerium werde die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Landwirtinnen und Landwirte ihre Düngedaten elektronisch melden könnten, führte Schwarz aus. Nur auf der Basis einer konkreten Datenlage könne gegenüber der EU-Kommission weiter klargemacht werden, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche sich nachweislich an die Rechtsvorschriften hielten, keine weiteren düngerechtlichen Sanktionierungen erfahren dürften.

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