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Landesjagdverband NRW klagt auf Anerkennung als Naturschutzverein

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) will seine Anerkennung als Tierschutzverein gerichtlich durchsetzen und hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Das Düsseldorfer Umweltministerium hatte einen Antrag des LJV auf Anerkennung mit Bescheid vom 29. Januar abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) will seine Anerkennung als Tierschutzverein gerichtlich durchsetzen und hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Das Düsseldorfer Umweltministerium hatte einen Antrag des LJV auf Anerkennung nach dem „Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ (TierschutzVMG NRW) mit Bescheid vom 29. Januar abgelehnt.


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Erfahren hatte der LJV davon zunächst nur aus einer Presseverlautbarung des Ministeriums, der zufolge unter dem Hinweis, „dass nur seriöse Vereine anerkannt werden“, sieben andere Organisationen bevorzugt worden waren. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sieht darin „einen Mangel an Respekt gegenüber dem Landesjagdverband“. Offensichtlich wolle das Ministerium nur solche Organisationen anerkennen, „die mindestens 150-prozentig ins enge Weltbild einer kleinkarierten Tierschutzideologie passen“, so Müller-Schallenberg.


Tatsächlich erfülle der Landesjagdverband sämtliche Anerkennungskriterien nach dem Mitte 2013 vom Landtag verabschiedeten Gesetz, was vom Land auch gar nicht angezweifelt werde, heißt es in der Klageschrift. Deshalb sei der ablehnende Bescheid des Landes rechtswidrig. Tierschutz und Jagd seien entgegen der offensichtlich vom Land vertretenen Ansicht kein Widerspruch. Das ergebe sich nicht nur aus der Satzung des Landesjagdverbandes, sondern sei sogar gesetzlich geregelt. Denn durch die gesetzlich verankerten Bestimmungen der Waidgerechtigkeit habe der ethische Tierschutz unmittelbar Eingang in das Jagdrecht und in jedwede Form der Jagdausübung in Deutschland gefunden.


Deshalb habe der schon Ende des 19. Jahrhunderts geprägte Satz nichts von seiner Gültigkeit verloren: „Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, waidmännisch jagt, wie sich’s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.“


Mit der Klage beim Verwaltungsgericht wolle der LJV die Anerkennung nach dem TierschutzVMG erreichen, um als Treuhänder der frei lebenden Tierwelt durch die ihm dann eröffneten Mitwirkungs- und Klagerechte die Belange des Tierschutzes noch stärker zu vertreten und dem Verlust von immer mehr Lebensräumen entgegenzuwirken.

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