Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch das umstrittene Landes-Naturschutzgesetz beschlossen, mit dem die Landesregierung die Neuausrichtung der Naturschutzpolitik fortsetzt.
Ziel des neuen Naturschutzgesetzes ist, konkrete Regelungen für einen ambitionierten Naturschutz und den besonderen Schutz wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen festzulegen.
Einige Eckpunkte:
- Erhöhung der Fläche des Biotopverbundes in NRW von derzeit 11,6 Prozent auf künftig 15 Prozent
- Grünlandumbruchverbot
- Verbot des Pflanzenschutzes auf Dauergrünland in Naturschutzgebieten ab 2022
- Verbot weiterer Grundwasserabsenkung zum Schutz von Nass- und Feuchtgrünlandflächen
- Vorkaufsrecht des Landes für bei Flächen, insbesondere in Naturschutzgebieten
- Ausweisung von rund 100 Wildnisentwicklungsgebieten im Staatswald
Bauernverband erwartet gravierende Nachteile
Das neue Gesetz trifft auf massive Kritik in der heimischen Landwirtschaft. Nach Ansicht des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) bedeuten zentrale Punkte des Gesetzes einen tiefen Eingriff in das Eigentum und die Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Landwirte. Besonders starke Kritik gibt es am neu geschaffenen Vorkaufsrecht bei Flächen für Vertretungen des Naturschutzes.
„Der Landtag hat die ohnehin umstrittene Regelung weiter verschärft und das Vorkaufsrecht auch auf Flächen mit einer Größe von weniger als einem Hektar ausgeweitet. Damit erhöht sich der Druck auf unsere unter Flächenknappheit leidenden Betrieben beim Erwerb von Agrarflächen in FFH- oder Naturschutzgebieten. Der unverändert hohe Flächenfraß in NRW durch Siedlungsbau und Verkehrswege ist dramatisch genug. Hier wird eine ernste Situation ohne Not weiter verschärft“, kritisiert WLV-Präsident Johannes Röring.
Enttäuscht zeigt sich Röring auch über das grundsätzliche Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünlandflächen in Naturschutzgebieten, das ab dem Jahr 2022 gelten wird. Dieses bringe Probleme bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen, etwa bei den freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen und im ökologischen Landbau. Zudem werde die neue Regelung die Ausweisung neuer Naturschutzgebiete massiv erschweren.
Einen kleinen Lichtblick sieht der WLV-Präsident in der Regelung zu Streuobstbeständen. Hier greife der strikte gesetzliche Schutz erst bei Rückgang der Streuobstfläche in NRW. „Der wertvolle Charakter von Streuobstbeständen entsteht erst durch die aktive Bewirtschaftung durch die Bauern. Landwirtschaft und Naturschutz haben deshalb – unterstützt von Minister Remmel – eine gute Rahmenvereinbarung zum kooperativen Schutz von Streuobst-beständen auf den Weg gebracht. Dies ist erfreulich“, so Röring.