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Rheinland-Pfalz

"Landesregierung darf erneuter Novelle der Düngeverordnung nicht zustimmen"

Eine Düngereduktion in den roten Gebieten um 20 % würde dazu führen, dass in Deutschland Brotweizen sowie viele Gemüse- und Salatarten, wie z. B. Feldsalat künftig nicht mehr angebaut werden können.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Vorstand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, die Zustimmung zur erneuten Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat zu verwehren, bis praxisgerechte Lösungen zu den Forderungen der EU-Kommission nach einer weiteren Verschärfung des Düngerechtes gefunden wurden. Die Initiative Land schafft Verbindung (LsV) im südlichen Rheinland-Pfalz unterstützt die Position des Verbandes.

Im Rahmen seiner Klausurtagung am 7. Januar 2020 in St. Martin beschäftigte sich der BWV-Vorstand mit dem vor wenigen Tagen vorgelegten Referentenentwurf der Bundesregierung zur Überarbeitung der Düngeverordnung und tauschte sich hierbei mit Vertretern von LsV aus dem südlichen Rheinland-Pfalz aus.

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Die Landwirte und Winzer kritisierten die in dem Papier enthaltenen Maßnahmen scharf, da diese bei Umsetzung zur Existenzbedrohung für viele Betriebe werden. Laut Entwurf der Verordnung sollen die Sperrfristen ausgedehnt werden und die Pflanzen in den sogenannten roten Gebieten nur noch 20 % unter ihrem Bedarf gedüngt werden dürfen. Dies würde dazu führen, dass in Deutschland Brotweizen sowie viele Gemüse- und Salatarten, wie z. B. Feldsalat künftig nicht mehr angebaut werden können.

Die Folge hiervon sei, dass der Anbau dieser Kulturen ins Ausland verlagert und die Produktion unter wesentlich geringeren Standards, nicht nur in der Düngung, stattfinden würde. Dies könne und dürfe nicht das Ziel der Bundesregierung sein.

Vertreter von BWV und LsV sind sich einig, dass zunächst die schon jetzt absehbaren Wirkungen der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 abgewartet werden müssen, bevor weitere Maßnahmen erlassen werden. Prozesse im Grundwasser spielen sich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten ab, man könne daher nicht bereits nach zwei Jahren mit Ergebnissen rechnen.

Hinzu komme, dass die Landesregierung dem BWV trotz mehrfacher Nachfrage nach wie vor nicht im Detail mitgeteilt habe, welche Messstellen zur Ausweisung der roten Gebiete herangezogen wurden. Dies müsse endlich geklärt und dann die entsprechenden Messstellen überprüft werden.

Die Landwirte seien in den Fällen, in denen sie für die Überschreitung der Grenzwerte verantwortlich sind, durchaus bereit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dies hätten sie bereits in mehreren Wasserkooperationsprojekten gezeigt. Für diese Verantwortung müsse allerdings ein fachlich fundierter Nachweis geführt werden, der bisher nicht vorliege.

Der BWV kritisierte außerdem scharf, dass ein Grundwasserkörper bereits als „rot“ eingestuft wird, sofern nur 20 % der Messstellen den Grenzwert von 50 mg/Liter überschreiten und die Werte der übrigen Messstellen unterhalb des Grenzwertes liegen. Diese Regelung sei fachlich falsch und aus landwirtschaftlicher Sicht weder nachvollziehbar noch hinnehmbar.

Vor diesem Hintergrund erneuert der BWV seine bereits in der Vergangenheit mehrfach wiederholte Forderung, die Landesdüngeverordnung so lange auszusetzen, bis eine Binnendifferenzierung zur genaueren Abgrenzung der roten Gebiete abgeschlossen ist. Man könne die Betriebe nicht mit Auflagen belasten, obwohl die Grundwasserkörper falsch abgegrenzt wurden und die Nitrateinträge in vielen Fällen nicht durch die Landwirtschaft verursacht wurden.

Bei den roten Gebieten im südlichen Rheinland-Pfalz handelt es sich überwiegend um Trockenregionen. Selbst wenn die Landwirte in diesen Regionen die Düngung ab sofort einstellen und ihre Pflanzen verhungern lassen, führe dies nicht zu einer Änderung der Nitratwerte, da die Grundwasserneubildung durch die geringen Niederschläge einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch nehme, als in Regionen mit hohen Niederschlagsmengen. Die derzeit diskutierten Verschärfungen der Düngeverordnung entbehren aus Sicht des Verband jeglicher Grundlage und seien daher nicht gerechtfertigt. Der BWV fordert daher sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung auf, ihre Hausaufgaben in dieser Frage zu machen und die heimische Landwirtschaft nicht unnötig weiter zu belasten.

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