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Landfrauenverband begrüßt Verbesserungen der Ansprüche von Ehepaaren

Die agrarpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen konnten sich auf eine Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung verständigen und legten Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle fest. Ziel ist es, das bestehende System zu stärken und Lösungen, insbesondere für kleinere Betriebe, zu finden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die agrarpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen konnten sich auf eine Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung verständigen und legten Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle fest. Ziel ist es, das bestehende System zu stärken und Lösungen, insbesondere für kleinere Betriebe, zu finden.

 

Erhebliche Verbesserungen soll es bei der Hofabgabe unter Eheleuten geben, berichtet dazu der Landfrauenverband. Der ältere Ehegatte soll künftig seinen Rentenbezug auch dann noch erhalten, wenn der übernehmende Ehegatte den Hof nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht abgegeben hat. Außerdem soll die Ehegattenabgabe auch bei teilweiser Erwerbsminderung zulässig sein.

 

„Wir freuen uns, dass die Interessen der Bäuerinnen in diesem Eckpunktepapier berücksichtigt und die geplanten Regelungen sozial gerechter werden. Die Stärkung der eigenständigen Rentenrechte der Ehegatten war längst überfällig. Jetzt müssen diese aber auch gesetzlich verankert werden“, so Brigitte Scherb, Präsidentin des dlv.

 

Weitere Kernelemente der Neuregelung sollen unter anderem die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner durch eine Erhöhung der zulässigen Rückbehaltsfläche, die Einführung von Zuschlagsregelungen für einen späteren Rentenbezug und die Erleichterungen bei der Einbringung des Betriebes in ein Gemeinschaftsunternehmen zur Erfüllung der Abgabevoraussetzungen sein.

 

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause vorliegen und eine gemeinsame Fraktionsinitiative das Verfahren abkürzen. Angestrebt wird ein Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Januar 2016.


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