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Landgericht Hamburg bestätigt Einstweilige Verfügung gegen NDR/Panorama

Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag in einem Urteil seine Entscheidung vom 11. Oktober 2016 in allen Punkten bestätigt, dass der Norddeutsche Rundfunk die unrechtmäßig auf dem Betrieb von WLV-Präsident Johannes Röring gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag in einem Urteil seine Entscheidung vom 11. Oktober 2016 in allen Punkten bestätigt, dass der Norddeutsche Rundfunk die unrechtmäßig auf dem Betrieb von Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf.


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Gegen die seinerzeit ergangene Einstweilige Verfügung hatte der Sender Widerspruch erhoben. WLV-Präsident Johannes Röring sieht sich durch das Urteil der Hamburger Kammer in seiner Rechtsauffassung erneut bestätigt: „Sollte sich der NDR dazu entschließen, in die Berufung zu gehen, bin ich gemeinsam mit meinem Rechtsbeistand sehr zuversichtlich, dass sich das Oberlandesgericht Hamburg der aktuellen Entscheidung der bundesweit angesehenen Pressekammer des Landgerichts Hamburg anschließen wird.“


Der NDR hatte in der Sendung des Magazins „Panorama“ vom 22. September 2016 Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten.

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