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Nationaler GAP-Strategieplan

Landjugend für höhere Junglandwirteförderung

Der BDL spricht sich für eine Anhebung der Junglandwirteförderung auf 3 % der Direktzahlungen aus. Zudem müsse die förderfähige Fläche steigen. In der 2. Säule sei eine Niederlassungsbeihilfe sinnvoll

Lesezeit: 2 Minuten

Mehr Unterstützung für Junglandwirte in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 fordert der Bund der Deutschen Landjugend (BDL). Aus seiner Sicht müsse dies auch der nationale GAP-Strategieplan sowohl in den Maßnahmen der 1. wie auch der 2. Säule widerspiegeln.

Konkret gehöre dazu eine Erhöhung der Junglandwirteförderung auf 3 % der nationalen Direktzahlungen. Dieser finanzielle Anreiz für Betriebsübergaben an den Berufsnachwuchs wird vom BDL ebenso positiv bewertet wie die Ausweitung der förderfähigen Fläche für Junglandwirte von 90 auf 120 ha. Als Voraussetzung für den Erhalt der GAP-Leistungen soll eine abgeschlossene Ausbildung in einem der Grünen Berufe nachgewiesen werden. Das könne Berufsausbildung, fachbezogenes Studium oder eine entsprechende Weiterbildung sein, heißt es in der größten deutschen Junglandwirteorganisation.

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Wenn die Maßnahmen der 1. Säule durch Niederlassungsbeihilfen in der 2. Säule der GAP flankiert würden, erleichtert das laut BDL agrarische Existenzgründungen oder die Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommen spürbar und stärke damit auch die ländlichen Räume. Selbst die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) empfehle die Unterstützung von Betriebsentwicklungskonzepten bei Hofübergaben und Existenzgründungen gemeinsam mit staatlichen Finanzhilfen für Beratung und Coaching, argumentiert die Landjugend. Mit diesen Rahmenbedingungen können ihrer Meinung nach heutige und zukünftige Landwirte die mit der Transformation des Agrarsystems bevorstehenden Herausforderungen angehen, heißt es im Abschlussbericht des Gremiums.

Daher fordert der BDL, Junglandwirte in allen Bundesländern mit einer Niederlassungsbeihilfe in der 2. Säule zu unterstützen. Allerdings brauche es zügig Klarheit über die Förderbedingungen in den Ländern, damit deren Chancen bereits in der nächsten GAP-Periode in vollem Umfang genutzt werden können. Darüber hinaus müsse die Förderung allen Junglandwirten, die die Entscheidungsverantwortung auf den Betrieben tragen, unabhängig von der Unternehmensform zur Verfügung stehen – und zwar bundesweit einheitlich in Ausgestaltung und Kofinanzierung.

Der BDL appelliert an alle daran Beteiligten, die genannten Punkte bei den Planungen und Festlegungen der ELER-Konzepte auf Landesebene und im nationalen GAP-Strategieplan zu berücksichtigen.

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