Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das gilt nach Ansicht vieler Betroffener auch für die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR). Die habe das Zeug, Märkte mit Bürokratie zu überlasten und internationale Lieferketten beispielsweise für Futtermittel wie Soja auf den Kopf zu stellen. Auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft wäre unmittelbar betroffen, dabei ist Entwaldung hier gar kein Thema. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist selbst Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gegen den Start der Richtlinie zum Jahreswechsel.
Praxisferne Regeln
Nun haben der Deutsche Bauernverband (DBV), AGDW - Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst noch einmal nachgelegt. Sie fordern anlässlich des Treffens von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz klipp und klar: Die Spitze der Europäischen Kommission muss umgehend die Verschiebung der EUDR einleiten.
Die Verbände warnen in diesem Zusammenhang erneut, dass die Richtlinie massive Beeinträchtigungen der heimischen Land- und Forstwirtschaft bringt, sollte die Verordnung in ihrer derzeitigen Form zum Jahreswechsel 2024/25 wirksam werden. Dazu zählen sie neue bürokratische Dokumentationspflichten und praxisferne Regeln wie die kleinräumige Geolokalisierung des Holzeinschlags, der Futterflächen für Rinder und des Anbaus heimischer Sojabohnen.
Rukwied: Deutschland hat kein Entwaldungsproblem
„Deutschland hat nachweislich kein Entwaldungsproblem. Im Gegenteil: die Waldfläche hat in den zurückliegenden Jahren zugenommen“, stellt DBV- Präsident Joachim Rukwied klar. Trotzdem soll den heimischen Erzeugern von Holz, Rindfleisch oder Soja eine bürokratische Prozedur mit separater Registrierung und ausufernder Dokumentation aufgedrückt werden. Das ist für Rukwied „ein weiteres Stück aus Bürokratie-Irrsinn, der niemandem hilft, am allerwenigsten den bedrohten Wäldern in anderen Teilen der Welt“. Er fordert deshalb die Freistellung für Mitgliedstaaten, in denen keine Probleme mit Entwaldung oder illegalen Rodungen bestehen.
„Jetzt ist die EU-Kommission am Zuge, um Schlimmeres zu verhindern. Falls die EUDR am 30. Dezember 2024 wirksam wird, droht ein Marktausschluss zahlreicher Waldeigentümer und damit eine spürbare Holzverknappung für Industrie und Verbraucher“, mahnt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Ursula von der Leyen und ihr Team müssten das „Bürokratiemonster EUDR“ bändigen und die Verschiebung der Verordnung umgehend einleiten.
Elverfeldt: Keine weiteren Berichtspflichten
Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, hält nicht nur eine Verschiebung und im zweiten Schritt eine Überarbeitung der Verordnung für notwendig. Er pocht zudem darauf, dass es für Forstbetriebe in Ländern wie Deutschland, in denen kein Entwaldungsrisiko vorliegt, keine weiteren belastenden Berichtspflichten geben darf. Andernfalls seien die Versprechen von Bürokratieabbau reine Lippenbekenntnisse.
Mit der EUDR wollte die EU vor dem Hintergrund von Raubbau und Brandrodung für einen besseren Waldschutz sorgen - den es hierzulande gesetzlich verankert und durch Grundsätze der Nachhaltigkeit und Zertifizierung längst gibt. Trotzdem sollen auch die hiesigen Landwirte und Waldbesitzer mit einer Fülle neuer bürokratischer Auflagen überzogen werden. „Neben der dringend notwendigen Verschiebung fordern die Verbände deshalb auch die Überarbeitung der EUDR, um heimische Landwirte und Waldbesitzer nicht unnötig zu belasten“, unterstreichen Rukwied, Elverfeldt und Bitter.