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Landschaftspflege-Verband hält Gemeinwohlprämie für alternativlos

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege fordert die Einführung einer Gemeinwohlprämie, die auf einem Bewertungs- und Honorierungssystem für insgesamt 19 Maßnahmen basiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) wünscht sich die Einführung einer „Gemeinwohlprämie“, um die Eco-Schemes („Öko-Regelungen“) der EU nach 2020 sinnvoll zu erfüllen. Im Mittelpunkt stehe das unternehmerische Denken und Handeln von Landwirten. „Die Verantwortlichen in Deutschland sollten bei ihren aktuellen Beratungen diesen neuen Impuls für die Ausgestaltung der GAP aufgreifen. Die EU lässt uns diesen Gestaltungsspielraum“, meint der DVL-Vorsitzende Josef Göppel.

Die Gemeinwohlprämie basiert auf einem Bewertungs- und Honorierungssystem für insgesamt 19 Maßnahmen auf Acker, Grünland und Sonderkulturen sowie Stickstoff- und Phosphor-Bilanzen. Landwirte könnten laut Göppel so ihre Gemeinwohlleistungen passgenau für ihren Betrieb kalkulieren. Diese würden ihnen dann über die 1. Säule der GAP einkommenswirksam entgolten. Über die 2. Säule könne dieser flächenhafte Ansatz schwerpunktmäßig durch gezielte, qualitativ hochwertige und mehrjährige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ergänzt werden. „Dieses Prinzip greift das unternehmerische Selbstverständnis der Landwirte auf, motiviert zu mehr Umweltschutz und passt deshalb sehr gut in die Zeit“, sagt Göppel.

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Der DVL fordert in der GAP zudem einen Systemwechsel, um auf die drängenden Herausforderungen wie den Klimawandel und den Biodiversitätsverlust zu reagieren. „Der Vorschlag dazu liegt jetzt auf dem Tisch und alle Betriebe, von Schleswig-Holstein bis Baden-Württemberg können mitmachen“, betont Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL. „Mit einem „Weiter so“ würden drängende Probleme nur verschoben!“, mahnt Metzner.

Hintergrund

Die Gemeinwohlprämie ist laut DVL kein theoretisches Gedankenmodell, sondern basiere auf umfangreichen praktischen Untersuchungen. Es gebe Erkenntnisse aus Schleswig-Holstein, die mit Hilfe von Landschaftspflegeorganisationen aus Brandenburg, Sachsen und Baden-Württemberg weiterentwickelt wurden, erklärt der Verband weiter.

Dabei wurden Daten von 93 landwirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Betriebstypen erhoben und naturschutzfachlich evaluiert. Zusätzlich überprüfte das „Thünen Institut für Ländliche Räume“ durch eine Befragung in Agrar- und Umweltverwaltungen, wie die Maßnahmen in den Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystemen (InVeKoS) der Bundesländer administriert und kontrolliert werden können. Die Agrarökonomen Prof. Dr. Uwe Latacz-Lohmann und Dr. Gunnar Breustedt (Universität Kiel) hätten die Berechnungsmethode weiterentwickelt und Modellrechnungen zur Ermittlung der Betriebszahlungen durchgeführt. Die Arbeiten erfolgten im Rahmen eines 2,5-jährigen Forschungs- und Entwicklungsprojektes des Bundesamtes für Naturschutzes, gefördert mit Mitteln des Bundesumweltministeriums, heißt es.

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