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Landschaftspflegeverband erarbeitet Konzept für Umbau der Direktzahlungen

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege schlägt ein konkretes Modell für den Umbau der Direktzahlungen vor. Es soll auf bereits in den Agraranträgen abgefragten Parametern basieren und sich an Leistungen im Arten-, Wasser- und Klimaschutz orientieren. Die zwei Säulenstruktur der Agrarzahlungen bleibt darin bestehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege schlägt ein konkretes Modell für den Umbau der Direktzahlungen vor. Es soll auf bereits in den Agraranträgen abgefragten Parametern basieren und sich an Leistungen im Arten-, Wasser- und Klimaschutz orientieren. Die zwei Säulenstruktur der Agrarzahlungen bleibt darin bestehen.


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Unter dem Slogan „Biodiversitätszahlungen statt Direktzahlungen“ stellt der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) ein detailliertes Modell für den Umbau der Agrarförderung zur Diskussion. „Es ist aus der Praxis heraus entwickelt worden und die Honorierung tatsächlicher Umweltleistungen soll möglichst vielen Betrieben auch wirtschaftlich zu Gute kommen“, sagte Helge Neumann, der das Konzept für den DVL in dieser Woche auf einer Veranstaltung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Berlin präsentierte.


Agrarzahlungen nach Punkten


Das Konzept will Abschied von den pauschalen Prämien je Hektar nehmen und stattdessen die Zahlungen an ökologische Leistungen binden. Neumann schlug eine Punkteskala vor, in der die Betriebe sich einordnen müssten. Je mehr Punkte erreicht würden, desto höher fielen die Zahlungen aus. Damit entsteht laut DVL ein finanzieller Anreiz, auf ausgewählten Betriebsflächen gezielt Maßnahmen zum Biodiversitäts-, Klima- oder Wasserschutz durchzuführen. Die erarbeitete Punktbewertung beruhe überwiegend auf bekannten Angaben zur Flächenbewirtschaftung, führte Neumann weiter aus. Beispielhaft nannte er Parameter wie die Kulturartenvielfalt, die Bodenbedeckung im Winter, der Grünlandanteil im Betrieb oder die Anzahl von Landschaftselementen. Zumal diese Daten schon bisher erhoben würden, sei nur ein geringer Verwaltungsaufwand für die Erhebung notwendig, so Neumann weiter.


Übertragung auf andere Regionen steht noch aus


Erprobt hat Neumann das Modell in Schleswig-Holstein. In seiner jetzigen Form sei es auf Grund der ähnlichen Landschaft auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anwendbar. Eine Übertragung auf anders strukturierte Regionen etwa im Süden und Osten Deutschlands oder in anderen EU-Mitgliedstaaten hält Neumann für möglich. Dazu müssten die regional bedeutenden Bewertungsschemen aber noch hergeleitet werden. Das Modell sei ursprünglich für die Naturschutzberatung von und mit Landwirten erarbeitet worden und hätte sich für alle Seiten als praktikabel erwiesen, warb Neumann für sein Modell.


Zweisäulenstruktur der Agrarförderung bliebe bestehen


An der bisherigen zwei Säulenstruktur der EU-Agrarförderung ändert der Vorschlag allerdings nichts. Neumann will auch die Ökobetriebe in das System der Biodiversitätszahlungen integrieren. Eine Kompensation für Naturschutzflächen und besondere Biotopprogramme, so wie sie bisher in der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik gefördert werden, hält er weiterhin für nötig. Viele der bisherigen Förderschwerpunkte aus Agrarförderprogrammen, wie etwa das Tierwohl, sind in dem Konzept noch nicht berücksichtigt. Neumann betonte, das Modell solle eine konkrete Gesprächsgrundlage sein und rief dazu auf, den Ansatz weiter zu entwickeln.


Eine detaillierte Beschreibung des Ansatzes gibt es hier.


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