Wegen der Abschussanordnung einer Wölfin im Landkreis Rostock muss sich Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Agrarminister Till Backhaus jetzt wohl vor Gericht verantworten. Auf Bitte der Staatsanwaltschaft hat der Landtag am Mittwoch nun einstimmig die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des SPD-Politikers beschlossen.
Wie der Nordkurier berichtet, bestehe ein hinreichender Verdacht, dass die Tötung der Wölfin gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstieß. Zudem gebe es Hinweise, dass Backhaus auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Landratsamt für den Abschuss hingewirkt habe. Deshalb solle Anklage gegen ihn erhoben werden. Dies ist nun möglich.
Sorge vor Hybriden aus Hund und Wolf
Die Abschussgenehmigung wurde im März 2020 erteilt. Wiederholt war eine Wölfin in der Nähe eines Hofhundes gesichtet worden. Es bestand die Sorge, dass sie sich gepaart hatten. Um zu verhindern, dass die Wölfin Mischlinge austrägt, musste sie erlegt werden. Am Ende zeigte sich, dass das Tier nicht trächtig war.
Backhaus steht nach wie vor zu der damaligen Entscheidung und begründet dies mit dem Artenschutz, so der Nordkurier weiter. Denn eine Hybridisierung stelle eine Gefahr für die Wolfspopulation dar. Backhaus könne die Anklage daher nicht nachvollziehen.
In erster Instanz wurde der Abschuss auch bereits als rechtens eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald kam zu Beginn dieses Jahres aber zu einem anderen Urteil, woraufhin die Anklagebehörde aktiv wurde. Denn laut Staatsanwaltschaft ist im Sinne des Artenschutzes lediglich der Abschuss von Wolfshybriden zulässig, nicht aber die präventive Tötung einer vermeintlich trächtigen Wölfin.
Leserstimmen
"Aber unser EX-Kanzler, Olaf Scholz, wird wegen seiner möglichen Verwicklung in Cum-ex Geschäfte nicht belangt? Dabei geht es um Beihilfe zum Steuerbetrug!" (Georg Nordendorf)
"Vorbeugen ist besser als heilen. Eigentlich. Konkret geht es um eine Wölfin, die mit großer Wahrscheinlichkeit mehrere Hybridwelpen geworfen hätte, welche man dann allesamt hätte töten müssen. Ok, sie war tatsächlich nicht trächtig, aber offenbar hatte sie ja keine Scheu, sich Hunden zu nähern, also wäre es früher oder später sehr wahrscheinlich dazu gekommen, dass sie einen zeugungsfähigen Hund aufsucht und sich mit ihm verpaart. Das Verhalten, eine geringe Scheu gegen Hunde zu zeigen, hätte sie vermutlich an Welpen weitergegeben/gelehrt, selbst wenn sie doch von einem Wolfsrüden trächtig gewesen/geworden wäre. Da war - objektiv betrachtet - allemal besser für Artenschutz, Tierschutz und Schutz der Koexistenz zwischen Mensch und Wolf, das Tier zu erlegen. Aber was hilft schon die objektive Betrachtung, der gute Wille und die richtige Entscheidung, wenn letztendlich Drehstuhlpiloten und Paragraphenreiter das letzte Wort haben?" (Andreas Gerner)