Zum 2. Mal

Landwirt mäht erneut Kitz aus - Gericht stellt geringe Schuld fest

Ein Landwirt aus Nünschweiler stand am Dienstag vor Gericht, weil er einem Kitz die Beine abgemäht haben soll. Schon letztes Jahr war er wegen ausgemähter Kitze verurteilt worden.

von Alfons Deter Alfons Deter
Schreiben Sie Alfons Deter eine Nachricht

Ein Landwirt aus der Südwestpfalz musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten, weil er bei der Grasmahd ein Rehkitz schwer verletzt haben soll.

Dem Mann aus Nünschweiler wurde vorgeworfen, die Wiese vorher nicht abgesucht zu haben. Er habe dann dem Kitz die Beine abgemäht und das schwer verletzte Tier liegen lassen. Der Jagdpächter habe das Kitz danach gefunden und es töten müssen, berichtet der SWR.

Der Vorwurf lautete Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – und zwar wiederholt. Denn nach Informationen des Senders stand der Bauer erst im vergangenen Jahr wegen einer ähnlichen Sache vor Gericht. Damals hatte er beim Mähen einer Wiese zwei Rehkitze so schwer verwundet, dass sie verendeten. Er wurde 2020 zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil

Hatten Medien zunächst spekuliert, dass der Landwirt als "Wiederholungstäter" dieses Mal wohl mit einer höheren Strafe rechnen müsste, so überraschten die Richter mit ihrer Entscheidung: Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen Zahlung von 300 € ein, weil bei dem Angeklagten eine zu geringe Schuld festgestellt wurde.


Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.