Der Landwirt aus Schwandorf, der vergangenes Jahr betrunken mit seinem Schlepper zwei Polizisten überfahren wollte, muss für 4 Jahre 3 Monate in Haft. Das Landgericht in Amberg sprach ihn wegen zweifacher versuchter gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig. Außerdem wurde ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der 48-Jährige war vor einem Jahr gezielt mit seinem Traktor auf Polizisten und Streifenwagen zugefahren, um einer Polizeikontrolle zu entkommen. Obwohl die Polizisten auf den Traktor schossen, ließ er sich nicht stoppen.
Zum Tatzeitpunkt hatte er einen Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille.
Gutachter verdeutlichen Risiko
Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, stand der letzte Verhandlungstag ganz im Zeichen der Gutachter. Ein Unfallsachverständiger verdeutlichte die Gefahren-Situation damals auf einer Wiese. Dort hatte ein Polizist versucht, den Traktor aufzuhalten. Er sei dabei in ernster Gefahr gewesen, entweder von der Schaufel am Kopf getroffen oder von den Rädern des Fendt Geräteträgers mit mindestens 12 km/h überrollt zu werden. Entweder schwerste Kopfverletzungen oder, im Fall des Überrollens, der Tod, wären die Folge gewesen. Maximal 1,1 Sekunden seien dem Beamten für seine, offensichtlich richtige Entscheidung geblieben, nach links auszuweichen.
Die zweite gefährliche Situation sei dabei entstanden, als ein Polizist auf dem Hof neben dem Schlepper herlief, um einen gezielten Schuss anzubringen. Dieser hatte die Beifahrertür geöffnet und lief neben dem fahrenden Trecker her. Auch dabei hätte er stolpern können und wäre überrollt worden, oder er hätte an einem Holzschuppen eingeklemmt werden können. Dass nichts passiert sei, sei Zufall gewesen.
In einer weiteren Frage ging es darum, wieso der Landwirt trotz Unterschenkeldurchschuss mit schweren Knochen- und Gewebeverletzungen noch in der Lage gewesen sei, den Traktor über mehrere Kilometer weiter zu fahren und auch einige Fahrmanöver auszuführen. Dies wurde vor Gericht mit dem hohen Alkoholpegel begründet. Trotz seines bestätigten langjährigen Alkoholismus wurde der Angeklagte für voll schuldfähig angesehen.