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Landwirte bekommen einbehaltene Direktzahlungen zurück

Europäische Landwirte, die im vergangenen Jahr einen Teil ihrer Direktbeihilfen abgeben mussten, können sich auf eine Erstattung freuen. Insgesamt zahlt die Europäische Kommission fast 870 Mio Euro zurück. Für deutsche Bauern ist eine Summe von 125,6 Mio Euro vorgesehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Europäische Landwirte, die im vergangenen Jahr einen Teil ihrer Direktbeihilfen abgeben mussten, können sich auf eine Erstattung freuen. Insgesamt zahlt die Europäische Kommission fast 870 Mio Euro zurück. Für deutsche Bauern ist eine Summe von 125,6 Mio Euro vorgesehen.


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Wie die Brüsseler Behörde auf Anfrage erläuterte, entspricht der Gesamtbetrag von 868,2 Mio Euro den tatsächlich von den Mitgliedstaaten einbehaltenen Geldern. Die Kommission selbst hatte die nötigen Mittel 2013 etwas höher geschätzt, nämlich auf 902,9 Mio Euro. Ferner stellte die Behörde klar, dass mit dieser Rückzahlung nicht nur die rund 425 Mio Euro erstattet werden, die in die erste Auflage der neuen Krisenreserve flossen.


Darüber hinaus erhalten die Landwirte auch jene Kürzungen zurück, die aus Gründen der sogenannten Finanzdisziplin vorgenommen wurden; im EU-Haushalt 2014 bestand nämlich erstmals in der Geschichte die Gefahr, dass alle Direktzahlungsansprüche zusammengenommen die Grenzen des Agrarhaushalts hätten übertreffen können - was nicht sein darf. Die Kommission bestätigte, dass für diesen Schritt nach den jüngsten Schätzungen genügend Restmittel vorhanden seien.


Die Mitgliedstaaten wurden angewiesen, die Gelder bis spätestens Mitte Oktober 2015 auszuzahlen. Davon unberührt bleibt jedoch die erneute Kürzung der Direktbeihilfen im Antragsjahr 2014 um 1,3 % für Beträge von mehr als 2000 Euro; damit soll die Krisenreserve funktionstüchtig bleiben.


Neuer Aufschlag


Unterdessen veröffentlichte die Kommission am vergangenen Freitag den neuen Entwurf zum EU-Gesamthaushalt 2015, der notwendig geworden ist, weil die Verhandlungen zwischen Rat und Europaparlament Mitte November zu keinem Ergebnis geführt hatten. Die Brüsseler Behörde geht nun von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 146,483 Mrd Euro und Zahlungsermächtigungen von 141,901 Mrd Euro aus.


Der empfohlene Agrarhaushalt orientiert sich weitgehend an den bereits im Oktober gemachten Anpassungen. Allerdings bestätigt die Kommission, dass die Krisenhilfe für die bisher zugesagten Hilfen an den Gartenbau und an Milcherzeuger entgegen den ersten Erwartungen nun doch nicht angetastet werden muss.


Als Gründe führt sie an, dass man einerseits zusätzliche 273,6 Mio Euro an zweckgebundenen Einnahmen gefunden habe und andererseits die Forderungen für Marktrücknahmen von Obst und Gemüse geringer ausgefallen seien als erwartet. Das würde bedeuten, dass die Landwirte auch die anstehenden Kürzungen im nächsten Jahr wieder erstattet bekommen - solange sich die Krise nicht verschärft.


Unter dem Strich setzt die Kommission die Verpflichtungsermächtigungen in der relevanten Haushaltsrubrik „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“ auf 58,809 Mrd Euro an. Rat und Europaparlament müssen jetzt auf Grundlage des aktualisierten Entwurfs zu einer Einigung gelangen.

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