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Landwirte erhalten 686 Mio. € aus der Krisenreserve zurück

Von ungenutzten EU-Mitteln gehen 93,9 Mio. € an die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zurück. Bezogen auf die hiesige landwirtschaftliche Nutzfläche sind dies etwas mehr als 6 € pro ha.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirte in der Europäischen Union können sich über eine kleine Finanzspritze aus dem EU-Agrarhaushalt freuen. Sie erhalten insgesamt 686 Mio. € an Mitteln aus der einbehaltenen Krisenreserve und dem Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) „zurückerstattet“.

Laut der entsprechenden Durchführungsverordnung ist eine Auszahlung über die Mitgliedstaaten ab sofort möglich. Spätestens muss diese vor dem 16. Oktober 2022 erfolgen. Der Brüsseler Behörde zufolge wurden in diesem Haushaltsjahr insgesamt 879,8 Mio. € von den Direktzahlungen an die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einbehalten, um zum einen die dann nicht in Anspruch genommene Agrarkrisenreserve über 487,6 Mio. € zu finanzieren.

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Zum anderen wurde mit dem Einbehalt der darüber hinausgehenden Mittel sichergestellt, dass die EGFL-Obergrenze nicht überschritten wird. Letzteres war laut der Kommission erforderlich, weil die Obergrenzen für die Direktzahlungen festgelegt werden mussten, bevor eine Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021 bis 2027 hatte erzielt werden können.

Wer bekommt wie viel?

Von den ungenutzten EU-Mitteln gehen an die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland 93,9 Mio.. Bezogen auf die hiesige landwirtschaftliche Nutzfläche sind dies etwas mehr als 6 € pro ha. Den insgesamt größten Betrag erhalten die französischen Bauern; nach Paris werden 140,1 Mio. € überwiesen. Noch knapp vor Deutschland folgt Spanien mit rund 94 Mio. €. Die italienischen Landwirte bekommen insgesamt 59 Mio. €. Nach Polen gehen trotz seiner flächenmäßigen Größe lediglich gut 43 Mio. €; dies liegt an dem dort niedrigeren Beihilfenniveau. Rumänien erhält 29,9 Mio. €.

Hintergrund

Das Konzept der Krisenreserve und des Erstattungsmechanismus wurde mit der im nächsten Jahr auslaufenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen. Erstmals zur Anwendung kam es im Haushaltsjahr 2014. Einbehalten wird ein Teil der Direktzahlungen, wenn diese für den Betrieb 2.000 € übersteigen. Außerdem ist das jüngste Mitgliedsland Kroatien von der Regelung noch ausgenommen.

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