Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA), die den Rahmen für die Ausweisung roter und gelber Gebiete setzt, muss bei zukünftigen Gebietsausweisungen für betroffene Landwirte ein zulässiger gerichtlicher Prüfmaßstab sein. Das fordert die Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg. Die AVV GeA befindet sich laut IG in der Endabstimmung. Der Bundesratsbeschluss sei für Anfang Juli angekündigt.
Hintergrund der Forderung sei, dass das Bundesumweltministerium (BMU) die These vertrete, dass für Umweltverbände und klagende Landwirte die jeweils korrekte Umsetzung der Bundesvorschrift AVV GeA kein gerichtlich prüfbarer Maßstab sei. „Somit hatte die alte Bundesregierung versucht, Schutzklauseln gegen klagende Landwirte einzubauen“, erklärt die IG.
VGH hinterfragt Position des Umweltministeriums
Die IG sieht es jedoch als Erfolg, dass diese These des BMU vom Bayerischen Veraltungsgerichtshof (VGH) bereits in einer Eilentscheidung kritisch aufgegriffen und hinterfragt wurde. Das Hauptsacheverfahren laufe noch, so die IG.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat laut IG auf die im Eilverfahren vom Gericht gerügte unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung reagiert und diese zur Änderung der Bundesdüngeverordnung 2020 vor kurzem wiederholt. Abzuwarten bleibe nun, ob die 2020 erfolgte bundesweite Streichung der Ausnahmen bei der Düngung auf gefrorenen Boden wieder zurückgenommen würde, oder ob weitere rechtliche Schritte gegen die Nichtberücksichtigung der eingebrachten Einwendungen zum Schutze des Bodens ergriffen werden müssen.
Die Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg wurde von Landwirten gegründet, die im roten Gebiet westlich der Linie Nürnberg-Bamberg wirtschaften. Namensgeber ist der 725 km² große Grundwasserkörper Sandsteinkeuper Höchstadt, der für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie abgegrenzt wurde. Er erstreckt sich über alle drei fränkischen Regierungsbezirke.