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Landwirte sollten sich über Musterrahmenverträge für Funkmaststandorte informieren

Der DBV hat Musterrahmenverträge zu Vertragslaufzeit, Haftungsregelung, Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen bei Funkmasten erstellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Zuge des Breitbandausbaus im ländlichen Raum suchen die Mobilfunkbetreiber Funkmaststandorte und bieten auch Landwirten und Grundstückseigentümern entsprechende Vertragsmodelle an. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat dazu mit den Gesellschaften Vantage Tower und MIG Musterrahmenverträge erarbeitet, die ausgewogene Regelungen zur Vertragslaufzeit, zu einer umfassenden Haftungsregelung, zu eigenständigen Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen beinhalten.

Dem DBV zufolge sind aber auch weitere Unternehmen am Markt unterwegs, die sich diesen Rahmenbedingungen nicht anschließen wollen und deutlich schlechtere Regelungen anbieten. Vor diesem Hintergrund appellierte der Bauernverband nochmals an die Landwirte, sich vor Vertragsabschluss über die bestehenden Musterrahmenverträge zu informieren und sich an die Kreis- oder Landesbauernverbände zu wenden, die zu diesem Thema beraten und unterstützen.

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