Jahreswechsel
Landwirtschaft: Das ändert sich 2021
Anfang 2021 kommen auf Sie als Landwirt verschiedene Neuerungen zu. Eine Zusammenfassung.
Mindestlohn: Ihren Angestellten müssen Sie ab dem 1.1.2021 mindestens 9,50 €/Stunde zahlen, ab dem 1.7.2021 sind es 9,60€/Stunde (alle Beträge brutto). Die nächste Erhöhung erfolgt zum 1.1.2022 auf 9,82€/Stunde. Ab dem 1.7.2022 hat Ihr Mitarbeiter dann einen Anspruch auf mindestens 10,45€/Stunde.
Agrardiesel: Ab 2021 können Sie Ihren Agrardieselantrag auch ausschließlich digital stellen. Dies erfolgt über das Bürger- und Geschäftskundenportal unter www.zoll-portal.de. Bisher mussten Sie noch nach der Online-Übermittlung der Daten zusätzlich einen Kurzantrag ausdrucken, unterschreiben und per Post verschicken. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren können Sie den Antrag auch noch in Papierform stellen.
Soli: Für ca. 90 % der Zahlenden entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar. Haben Sie 2021 ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 62 127 € (Ehepaare 124 254 €), fällt der Soli vollständig weg. Überschreiten Sie diese Grenze setzt eine sog....
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