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Landwirtschaftsausschuss gegen Streichung des Begriffs „aktiver Landwirt“

Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments plädiert bei der umstrittenen Begriffsdefinition des „aktiven Landwirts“ für mehr Flexibilität bezüglich der Vergabe von Agrarsubventionen. Einer von der Kommission vorgeschlagenen Streichung dieses Begriffs erteilte der Ausschuss jedoch eine Absage.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments plädiert bei der umstrittenen Begriffsdefinition des „aktiven Landwirts“ für mehr Flexibilität bezüglich der Vergabe von Agrarsubventionen. Einer von der Kommission vorgeschlagenen Streichung dieses Begriffs erteilte der Ausschuss jedoch eine Absage.


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Stärkere Unterstützung forderten die Agrarpolitiker des Europaparlaments für die Junglandwirte. So solle es etwa den Mitgliedstaaten erlaubt sein, die Sonderbeihilfen für diese von 25 % auf 50 % für die ersten 25 ha bis 90 ha zu erhöhen. Zudem drängt der Ausschuss in seiner Stellungnahme zu der Verordnung auf eine Stärkung der Verhandlungsmacht der Landwirte in der Lebensmittelkette. Darunter zählt er unter anderem die obligatorische Anerkennung der Erzeugerorganisationen für alle Landwirtschaftssektoren.


Geht es nach dem Willen der Mehrheit der Agrarpolitiker, soll es allen anerkannten Landwirtschaftsorganisationen erlaubt sein, die Produktion zu planen und Lieferverträge im Namen ihrer Mitglieder auszuhandeln, ohne dabei die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union zu verletzen. Gemeinsame Verhandlungen sind derzeit nur für Produzenten von Milch, Olivenöl, Rindfleisch, Getreide und Eiweißpflanzen erlaubt. Außerdem soll die Kommission einen Gesetzesvorschlag gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette vorlegen.


Höhere Entschädigungen bei Produktionsausfall


Ebenso fordert der Landwirtschaftsausschuss bessere Instrumente zur Absicherung gegen Marktvolatilitäten und Produktionsrisiken, wie widrige Witterungsverhältnisse, Pflanzenschädlinge oder Tierseuchen. Dazu sollen die Zugänge zu Produktionsversicherungen für den Getreide-, Tier- und Pflanzensektor erleichtert werden.


Zudem sprachen sich die EU-Agrarpolitiker für eine Erhöhung der im Schadensfall zu zahlenden Entschädigungen aus. Landwirten, die mehr als 20 % - derzeit 30 % - ihrer Jahresproduktion verloren haben, soll eine Entschädigung von bis zu 70 % der Schadenssumme zustehen. Bisher liegt der Anteil der ausgezahlten Entschädigung bei maximal 65 %.


Zudem fordert der Ausschuss, weiterhin freiwillige gekoppelte Zahlungen durch die Mitgliedstaaten zu ermöglichen, um bisherige Produktionsniveaus in einzelnen Sektoren aufrechtzuerhalten. Das gelte insbesondere für den Anbau von Eiweißpflanzen. Des Weiteren plädieren die Agrarpolitiker dafür, die Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume bis 2024 zu verlängern. Damit soll den Landwirten mehr Planungssicherheit gegeben werden.

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