Die Weichen für den künftigen Kammerbeitrag der Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) sind gestellt: Bei einer außerordentlichen Kammerversammlung in Hannover haben die ehrenamtlichen Mitglieder des Spitzengremiums am 8. Mai beschlossen, den Grundsteuermessbetrag als neue Berechnungsbasis anzuwenden. Damit steigen die Beiträge für die Landwirte leicht.
Grundsteuermessbetrag ist neue Basis
Erstmals berechnet und fordert die LWK den Kammerbeitrag dieses Jahr selbst – bisher war dies Aufgabe der Finanzverwaltung. Die Bescheide werden im August an rund 160.000 Beitragspflichtige versandt. Hintergrund sind die Neuordnung der Grundsteuer in Deutschland sowie das Ende 2024 novellierte Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das die Aufgaben der LWK beschreibt.
Statt des Einheitswertes des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bildet künftig der Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuerbescheid die Grundlage des Kammerbeitrags. Die Kammerversammlung beschloss dazu die Höhe des zur Finanzierung der Kammeraufgaben notwendigen Hebesatzes.
Mit dem Kammerbeitrag finanziert die LWK unter anderem die Wirtschaftsberatung nach guter fachlicher Praxis, das Pflanzenbau-Versuchswesen, die Beratung für Arbeitnehmende in der grünen Branche, erarbeitet betriebliche Leitlinien, informiert über rechtliche Vorschriften und vertritt in Gremien die beruflichen Belange ihrer Kundinnen und Kunden.
Erhebliche Kostensteigerungen
Dass der Erlös aus dem Kammerbeitrag insgesamt moderat angehoben wird, begründete Kammerpräsident Gerhard Schwetje mit erheblichen Kostensteigerungen: „Zwischen 1995 und 2024 stiegen die Personalkosten der LWK um 65 % und der Verbraucherpreisindex um 68 % – der Kammerbeitrag hingegen stieg im selben Zeitraum bisher lediglich um 8 %.“
Mit dem von der Kammerversammlung beschlossenen Hebesatz von 215 % wird nunmehr eine über die letzten 30 Jahre gerechnete moderate Anpassung um 25 % vorgenommen. Damit kann die Berechnung der einzelnen Beiträge starten.
Der Erlös aus der Abgabe, die alle Besitzerinnen und Besitzer land- und forstwirtschaftlich bewerteter Grundstücke bezahlen müssen, soll jährlich auf rund 31 Mio. € steigen, damit die LWK auch in Zukunft ihren vielfältigen Aufgaben im Dienste der Betriebe in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Fischerei gerecht wird.
Der Kammerbeitrag macht rund 15 % des Kammerhaushalts aus. Die übrigen 85 % bestehen aus Umsatzerlösen, Erträgen sowie aus öffentlichen Mitteln, welche die LWK für ihre umfangreichen Aufgaben erhält, die sie im Auftrag des Landes Niedersachsen erledigt, zum Beispiel die Organisation der Agrarförderung, die Arbeit des Pflanzenschutzamtes, hoheitliche Aufgaben in der Tierzucht sowie im Düngerecht.