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Bundesnaturschutzgesetz

Landwirtschaftsvertreter fordern Vorrang für Kooperation im Insektenschutz

Im Umweltausschuss versuchte der DBV, den Vertragsnaturschutz als das Mittel der Wahl zum Insektenschutz in Schutzgebieten zu verankern und ihm Vorrang einzuräumen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ihre Forderung nach einem Vorrang für kooperative Ansätze beim Insektenschutz haben die Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstands vergangene Woche bei einer Anhörung des Bundestagsumweltausschusses bekräftigt.

Der Fachbereichsleiter Umwelt des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Steffen Pingen, kritisierte erneut das Insektenschutzpaket der Bundesregierung. Es setze einseitig auf Verbote und Auflagen statt auf Kooperation und Angebote für die Landwirte: „Das muss korrigiert werden, da sonst auf Dauer Vertrauen verspielt und Porzellan im kooperativen Naturschutz mit den Landwirten zerschlagen wird“, warnte Pingen.

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Insektenschutz gehe nur mit den Landwirten. Mit dem vorliegenden Regelungspaket würden die von Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam entwickelten Länderinitiativen gefährdet.

Pingen bezeichnete eine Umsetzung der Protokollerklärung aus dem Kabinettsbeschluss als unabdingbar. Es gehe darum, Vertragsnaturschutz als das Mittel der Wahl in Schutzgebieten zu verankern und ihm Vorrang einzuräumen. Zudem müsse klargestellt werden, dass kooperative Länderregelungen nicht durch Bundesrecht untergraben werden dürften.

Landvolk sieht Niedersächsichen Weg gefährdet

Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies hält Anpassungen am Insektenschutzpaket für unerlässlich, um moderne Ansätze in den Ländern wie den Niedersächsischen Weg nicht zu konterkarieren. In der vorliegenden Form bestrafe das Insektenschutzpaket Landwirte, die sich bisher schon für den Naturschutz einsetzten, u.a. werden die Vergütungen für Vertragsnaturschutz und Ökolandbau gekürzt. Damit werde Niedersachsen die Freiheit genommen, Insektenschutz regionsspezifisch und ergebnisorientiert zu betreiben.

Weitere Stimmen: Schwindendes Vertrauen in die Gesetzgebung

Der bayerische Landwirt Georg Mayerhofer betonte den Stellenwert der Biodiversität für die Landwirtschaft. Sein Ziel sei es, einen Weg zu finden, Artenschutz und Biodiversität mit den landwirtschaftlichen Produktionsverfahren zusammenzubringen. Verbote und zusätzliche Auflagen zerstörten die Motivation der Bauern, zusätzliche freiwillige Leistungen zu erbringen.

Hubert Heilmann von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern kritisierte, dass der Regierungsentwurf keinen kooperativen Ansatz verfolge und den Graben zwischen Landwirtschaft und Naturschutz vertiefe statt ihn zuzuschütten.

Für den Geschäftsführer des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), Jürgen Metzner, geht der Gesetzentwurf zwar „erste wichtige Schritte“. Allerdings passten die vorgesehenen Instrumente noch nicht. In der Umsetzung der Regelungen müssten Spielräume gewährt und fachlich begründete Ausnahmen ermöglicht werden. Zudem seien attraktive Anreize nötig, um Gemeinwohlleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern.

Dem agrarpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, hat die Anhörung gezeigt, „dass es eines umfassenden Ansatzes bedarf und die Verantwortung nicht nur der Landwirtschaft zugeschoben werden darf“, so der CSU-Politiker. Bayern und andere Bundesländer hätten einen kooperativen Ansatz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gefunden und etabliert. Diese Modelle dürften durch eine künftige Bundesregelung nicht ausgehebelt werden.

Nach Einschätzung der FDP-Bundestagsabgeordneten Carina Konrad bestehen erhebliche wissenschaftliche Zweifel, ob es mit den vorgesehenen Regelungen gelingen könne, Insekten besser zu schützen. „Ohne Landwirte laufen Maßnahmen zum Schutz der Insekten völlig ins Leere“, warnte die FDP-Politikerin. Der Union fehle die Durchsetzungskraft zur Gestaltung eines ausgeglichenen Gesetzes. Damit werde die Existenz tausender Betriebe gefährdet und der Konflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft professionalisiert, statt ihn zu befrieden.

Der Insektenrückgang sei eine Tatsache, der durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt sei, betonte dagegen die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel. Sie begrüßte den vielseitigen Ansatz des Gesetzentwurfs, betonte aber auch, dass noch deutlich weiterreichende Schritte notwendig seien, um die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland langfristig zu verbessern. Dabei komme der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Verantwortungsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums besondere Bedeutung zu.

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