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Vorwürfe

Bauernverband und BVVG streiten über Flächenvergabe an Investoren

Der Brandenburger Bauernverband wirft der BVVG vor, trotz Krise auf den Höfen und Vordrängen außerlandwirtschaftlicher Kapitalinvestoren Flächen weiter nur zu Höchstgebot zu verkaufen.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bauernverband Brandenburg greift erneut die Vergabepraxis für Flächen der Bodenverwertungs– und -verwaltungs GmbH (BVVG) an. Er ist überzeugt, dass lokale Bauern keine Chance haben, BVVG-Flächen zu bekommen und verweist auf ein aktuelles Beispiel.

Die BVVG kontert, dass kein örtlicher Bauer ein Gebot abgegeben habe und es auch immer Alternativflächen gebe. Das sei alles klar in den Privatisierungsvorgaben geregelt. Die Zahlen erfolgreicher Übergaben an Landwirte belegten dies. Lesen Sie hier nun beide Argumentationen:

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Die Vorwürfe des LBV

Aus Sicht des Landesbauernverbandes forciert die staatliche BVVG das Landgrabbing, während die Regierung und verschiedene gesellschaftliche Akteure Gegenmaßnahmen diskutierten. Daher sei diese Praxis an Zynismus kaum zu überbieten, so der Verband, der als jüngstes Beispiel eine Fläche von über 19 ha im Landkreis Dahme-Spreewald nennt. Sie wird derzeit meistbietend zum Kauf angeboten.

In diesem Fall würde die BVVG deutlich mehr als die eigentlich vorgesehenen maximal 15 ha am Stück, veräußern, so der Vorwurf. Auch liege die Bodenwertzahl über dem brandenburgischen Durchschnitt.

Die BVVG hätte die Möglichkeit, diese interessante Fläche beschränkt auszuschreiben, das heißt z. B. nur regional ansässigen Betrieben die Angebotsabgabe zu ermöglichen. Daran scheint die BVVG laut LBV jedoch nicht interessiert.

Von einer unbeschränkten Ausschreibung erhoffe sie sich offenbar einen höheren Erlös, so Verbandssprecher Dr. Tino Erstling. Davon abgesehen, wäre vom Staat zu verlangen, dass er um die derzeitig schwierige wirtschaftliche Lage der Landwirte weiß und die Veräußerung gut arrondierter Flächen in einen Zeitraum legt, in dem die Betriebe sich einen Erwerb auch leisten können.

„Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der Staat sinnvolle Rahmenbedingungen setzen muss, an die er sich selbst hält, anstatt immer wieder nach einer Verschärfung des Ordnungsrechts zu rufen - anderenfalls gewinnen wir nichts,“ sagt Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch.

Der Landesbauernverband hat im vergangenen Jahr mit seinen 20 Thesen zur Agrarstruktur Vorschläge für die Lösung bestehender Probleme erarbeitet. Diese wurden bislang weder aufgegriffen noch umgesetzt. In dem Papier wird darauf gedrungen, die Privatisierungspraxis des Bundes zu ändern.

Die Fixierung der BVVG nur auf das Höchstgebot, drängt viele Landwirte aus dem Bieterverfahren. Landwirtschaftliche Nutzfläche gehört zu allererst in die Hände der Landwirtschaft. In Brandenburg wird derzeit ein agrarstrukturelles Leitbild diskutiert. Darauf aufbauend soll in einem nächsten Schritt ein neues Agrarstrukturgesetz erarbeitet werden. Ziel ist es, damit Entwicklungen auf dem Bodenmarkt zu steuern.

BVVG kontert: Benachbarte Alternativfläche wollte kein örtlicher Landwirt

Auf Nachfrage von top agrar online stellt die BVVG klar, dass sie den Vorwürfen des Landesbauernverbandes Brandenburg ausdrücklich widerspricht. Die Gesellschaft halte sich an die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätze.



So habe die BVVG seit 1992 den weit überwiegenden Teil ihrer landwirtschaftlichen Flächen an vor Ort wirtschaftende Betriebe veräußert. Allein rund 371.500 ha landwirtschaftliche Flächen wurden zum begünstigten Preis nach dem EALG an Pächter verkauft. Hinzu kamen 328.500 ha Direktverkäufe, also auch an ortsansässige Pächter, erklärt Stabsstellenleiterin Dr. Constanze Fiedler. Lediglich 109.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche – also rund 15 % der gesamten verkauften landwirtschaftlichen Nutzfläche – habe man im Rahmen von Ausschreibungen veräußert.

Und weiter antwortet Dr. Fiedler: „Die im Ergebnis von (auf einen bestimmten Bieterkreis) beschränkten oder unbeschränkten Ausschreibungen verkauften landwirtschaftlichen Flächen gingen ebenso zum großen Teil an vor Ort wirtschaftende Betriebe. Der Bieterkreis der beschränkten Ausschreibungen rekrutiert sich vor allem aus arbeitsintensiven Landwirtschaftsunternehmen, bspw. Bio- und viehhaltenden Betrieben sowie Junglandwirten. Schon aus europarechtlichen Gründen sind aber auch weiter entfernt wirtschaftende Landwirte teilnahmeberechtigt, die diese Kriterien erfüllen.“



Das Regelverfahren stelle dabei die alternative Ausschreibung dar, in der die Bieter sowohl ein Pacht- als auch ein Kaufgebot abgeben können. „Mit der vom Landesbauernverband benannten Ausschreibung wurde ein Einzelflurstück mit einer Größe von 19 ha und einer Ackerzahl von 36 in einer alternativen Ausschreibung und nicht ausschließlich zum Kauf, wie man aus dem Wortlaut der Pressemitteilung schließen könnte, angeboten. Die regional ansässigen Betriebe können im Bedarfsfall auch zuschlagsfähige Pachtgebote abgeben“, so die BVVG-Vertreterin weiter.



Zudem habe die Gesellschaft vorher eine unmittelbar angrenzende arrondierte Fläche von 12,5 ha beschränkt alternativ ausgeschrieben. Allerdings sei diese Ausschreibung auf keine breite Resonanz getroffen. Teilnahmeberechtigte Betriebe hätten für diese ähnlich attraktive Fläche kein Kaufgebot abgegeben.



In den Privatisierungsgrundsätzen mit der aktuellen Protokollnotiz steht schließlich zur Größe der Ausschreibungslose: Die nach Pkt. 2.2.7 der PG 2010 zur Ausschreibung vorgesehenen Lose sollen „nach Möglichkeit eine Größe von 15 ha nicht überschreiten." Bei der vom Bauernverband angesprochenen Ausschreibung handele es sich um einen solchen Ausnahmefall, in dem die 15 ha Grenze nicht anwendbar war, weil eine Trennvermessung notwendig wäre und die Teilung des Flurstückes zur Folge hätte. Im Durchschnitt waren die Ausschreibungslose der BVVG im Jahr 2020 rund 7,1 ha groß. Damit liege die BVVG weit unter den 15 ha, so Dr. Fiedler abschließend.

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