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Lebensmittelverschwendung

Buschmann und Özdemir wollen „Containern“ straffrei stellen

Justizminister Buschmann und Landwirtschaftsminister Özdemir streben eine Strafbefreiung für das Containern an. Damit soll das Mitnehmen von Supermärkten weggeworfenen Lebensmitteln legalisiert werden

Lesezeit: 4 Minuten

Wer weggeworfene Lebensmittel aus Müllcontainern sammelt, soll dafür unter bestimmten Umständen nicht belangt werden. Einer entsprechenden Forderung von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat sich nun auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angeschlossen.

In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder setzen sich die beiden Bundesminister dafür ein, einen Vorschlag des Landes Hamburg von 2021 zu unterstützen, teilen die beiden Ministerien am Dienstag mit. Dieser sieht eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vor, die ohne eine Gesetzesänderung auf Bundesebene von den Ländern beschlossen werden könnte.

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Strafe nur noch bei Hausfriedensbruch

Danach soll das sogenannte Containern nur noch bestraft werden, wenn ein Hausfriedensbruch vorliegt, „der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt“. Wer also über eine niedrige Mauer steigt, um an den Abfallcontainer eines Supermarktes zu gelangen, soll nicht belangt werden. Wer auf der Suche nach noch verzehrfähigen Lebensmitteln ein Tor aufhebelt und beschädigt, müsste dagegen weiterhin mit einer Strafe rechnen.

„Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Buschmann.

Özdemir spricht von einem Baustein gegen Lebensmittelverschwendung

Özdemir, der bereits zum Jahreswechsel in einem Interview mit der Rheinischen Post konkrete Schritte fürs Containern gefordert hatte, sagte, die Änderungen bei den Richtlinien zum Verfahrensrecht könnten einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung sein. Hier könnten auch die Bundesländer einen konkreten Beitrag leisten. „Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, dass Nahrungsmittel dorthin kommen, wo sie hingehören: auf den Teller und nicht in die Tonne“, so Özdemir.

Landwirtschaft trägt wenig zur Verschwendung bei

Jeder Verbraucher in Deutschland wirft nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) im Schnitt 78 Kilogramm pro Jahr weg. Das sind 59 % der Lebensmittelabfälle. Im Handel entstehen demnach 7 % der Lebensmittelabfälle, etwa durch zu große Bestellmengen, die nicht vollständig verkauft werden. Bei der Verarbeitung fallen 15 % der Lebensmittelabfälle an, etwa durch fehlerhafte oder beschädigte Verpackungen.

Die Landwirtschaft trägt mit Lager- oder Transportverlusten nach der Ernte oder Schlachtung hingegen nur zu 2 % der Lebensmittelabfallmenge bei. Größer ist der Lebensmittelabfall in der der Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Kantinen. Dort landen 17 % der Abfälle.

Vorschlag hat jetzt Chancen bei den Ländern

Der Vorschlag von Buschmann und Özdemir hat bei den Ländern Chancen angenommen zu werden. Im Sommer 2019 hatte die Konferenz der Justizminister der Länder den Vorschlag abgelehnt, weil eine Mehrheit aus CDU-geführten Ländern dagegen war. Es gehe auch um Haftungsfragen, falls jemand verdorbene Lebensmittel aus Containern esse und deshalb krank werde, hieß es damals. Derzeit haben die CDU-geführten Bundesländer aber keine Mehrheit mehr im Bundesrat. Neben Hamburg haben auch Berlin und Niedersachsen angekündigt, für die Initiative bei den Ländern zu werben.

Wirtschaft ist unerfreut

In der deutschen Wirtschaft stößt die Idee allerdings auf wenig Begeisterung. Gegenüber top agrar hatte der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) zu Jahresbeginn geäußert, dass die immer wieder aufgestellte Forderung, das „Containern“ zu legalisieren eine Scheindebatte erzeuge. Aus seiner Sicht ist nicht der Handel das Problem bei der Lebensmittelverschwendung. Das Gros der in Deutschland entstehenden Lebensmittelverluste falle mit 59 % in den privaten Haushalten an, so der BVLH. Die Ernährungswirtschaft empfiehlt zur Verringerung von Lebensmittelverlusten eher, die Abgabe von Lebensmitteln an die Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen besser als bisher zu unterstützen.

In Frankreich sind Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern seit 2016 per Gesetz verpflichtet, eine Partnerschaft mit einer Hilfsorganisation abzuschließen, die unverkaufte Lebensmittel abnimmt. In Tschechien müssen Supermärkte unverkaufte Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen spenden.

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