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LEH verlangt Gentechnikkennzeichnung für Produkte aus Genome Editing

Mehrere Lebensmittelketten wie Edeka, Lidl, Rewe und Spar Österreich haben in einem Appell von der EU-Kommission gefordert, die Verfahren der Grünen Gentechnik und die daraus entstehenden Produkte nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen und entsprechend zu regulieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehrere Lebensmittelketten wie Edeka, Lidl, Rewe und Spar Österreich haben in einem Appell von der EU-Kommission gefordert, die Verfahren der Grünen Gentechnik und die daraus entstehenden Produkte nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen und entsprechend zu regulieren.


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Die Handelsunternehmen berufen sich auf das Vorsorgeprinzip, berichtet die Zeitschrift Lebensmittelpraxis. Um Verbraucher und Umwelt zu schützen, müssten die Verfahren der Neuen Gentechnik – analog zur bestehenden Gentechnik – vor ihrer Zulassung für Anbau oder Verwendung einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden, schreiben die Händler. Auch die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung wollen sie garantiert wissen.


Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung hätten sich als wichtiger Qualitätsstandard auf dem europäischen Markt etabliert, argumentieren die Handelsunternehmen. Diesen Status sehen die Unterzeichner gefährdet, sollten die neuen gentechnischen Verfahren und ihre Produkte unreguliert und nicht wahrnehmbar für Hersteller, Händler und Verbraucher auf den Markt kommen, zitiert die Lebensmittelpraxis weiter. Die Kommission müsse deshalb „auf eine klare, unmissverständliche rechtliche Regelung der Verfahren der Neuen Gentechnik hinarbeiten, die die Produkte daraus rückverfolgbar und erkennbar macht“, heißt es in dem Schreiben.


Mit den auch als Genome Editing bezeichneten Verfahren wie CRISPR/Cas kann das Erbgut von Pflanzen und Tieren gezielt und in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß geändert werden. Bisher ist nicht entschieden, wie diese Verfahren innerhalb der EU rechtlich eingeordnet werden. Für den 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu diesem Thema angekündigt.

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