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Saisonarbeitskräfte

Leichtere Einreise von Erntehelfern ab Montag

Die Einreisebedingungen für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland sollen ab kommender Woche gelockert werden. Unter anderem wird die Einreise über den „Landweg" wieder möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Am kommenden Montag läuft eine Sonderregelung aus, die trotz allgemeiner Corona-Beschränkungen an den Grenzen die Einreise von bis zu 80.000 Erntehelfern per Flugzeug ermöglichte. Bisher seien rund 39.000 Saisonarbeitskräfte eingereist.

Eine Folgeregelung stellte heute die Bundesagrarministerin Julia Klöckner im Kabinett vor. Bis in den Herbst hinein, seien die Landwirte bei Ernte- und Pflanzarbeiten auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Die neuen Regelungen treten daher zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Durch aktuelle Änderungen des Pandemiegeschehens, kann es jedoch zu einer vorzeitigen Beendigung oder Anpassungen der Regelungen kommen.

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Mit dem neuen Konzept schaffen wir langfristige Planungssicherheit für unsere Landwirte und eine gute Versorgung für unsere Verbraucher“ – Julia Klöckner

Die wichtigsten Punkte aus dem Konzeptpapier:

1. Erleichterte An- und Abreise:

  • Wegen der entfallenden Einreisebeschränkungen ist die Einreise von Saisonarbeitskräften auf dem Luft- und Landweg möglich.
  • Für Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils gültigen Einreisebestimmungen.

2. Strenger Infektionsschutz im Betrieb:

  • In den Betrieben sind kleine, feste Teams zu bilden: Es gilt generell der Grundsatz: „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
  • Die Arbeitgeber stellen sicher, dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können.
  • Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. In jedem Fall müssen diese Abstände zwischen den verschiedenen Teams vor Ort eingehalten werden.
  • Werden Bereiche in den Unterkünften von mehreren Teams gemeinsam genutzt, z.B. Sanitärräume, Küchen, soll geregelt werden, dass Kontakte der einzelnen Beschäftigtengruppen untereinander unterbleiben
  • Im Falle einer Erkrankung ist das gesamte Team sofort zu isolieren. Erkrankte Mitarbeiter sind von den anderen getrennt unterzubringen. Die Erkrankung ist dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden, wobei der Arbeitgeber die relevanten Informationen bereithält.

3. Meldung und Kontrolle vor Ort:

  • Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte vor Beginn bei der örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde an. Die Kontrollverantwortung liegt bei den örtlichen Behörden.

4. Erleichterte Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall:

  • Durch die Vorgabe an die Betriebe, die Adressdaten und die Rück- bzw. Weiterreise der Saisonarbeitskraft sowie die Team- und Wohnbelegung zu erfassen, wird die Rückverfolgbarkeit erleichtert.
  • Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dann dem örtlichen Gesundheitsamt vor. Die Daten sind vier Wochen nach Abreise zu vernichten.

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