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Leserfrage: Hof erst an Sohn, dann an Enkel?

Wie kann eine Hofübergabe zunächst an den Sohn und später an den Enkel rechtlich abgesichert werden? Hier die Antwort auf unsere Leserfrage.

Lesezeit: 4 Minuten

Wie kann eine Hofübergabe zunächst den Sohn und später an den Enkel rechtlich abgesichert werden? Hier die Antwort auf unsere Leserfrage.

Frage: Ich bin Landwirt, 88 Jahre alt, und möchte meinen Betrieb lebzeitig zu Eigentum an meinen Sohn übertragen, der den Betrieb seit 28 Jahren gepachtet hat,. Gleichzeitig möchte ich sicherstellen, dass mein Sohn den Betrieb später an meine Enkel überträgt. Wie kann ich dies rechtlich umsetzen?

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Antwort: Im Rahmen der Hofübergabe unter Lebenden gibt es zwei Möglichkeiten:

1.Möglichkeit: Wenn bereits feststeht, zu welchem Zeitpunkt Ihr Enkel von Ihrem Sohn den Hof übertragen erhalten soll (beispielsweise beim 65. Geburtstag Ihres Sohnes), kann bereits heute ein aufschiebend bedingter Hofübergabevertrag zwischen Ihrem Sohn und Ihrem Enkel geschlossen werden, der Wirksamkeit erlangt mit Vollendung des dort genannten Zeitpunkts (z. B. 65. Geburtstag). Es müsste dann im Anschluss an Ihre Hofübergabe auf Ihren Sohn Ihr Sohn einen aufschiebend bedingten Übergabevertrag mit seinem Sohn (Ihrem Enkel) abschließen. Denkbar wäre sogar, dass in einem einzigen Vertrag Sie den Hof auf Ihren Sohn übertragen, dieser den aufschiebend bedingten weiteren Hofübergabevertrag mit Ihrem Enkel abschließt. An dem Vertrag wären also 3 Personen beteiligt.

Mit Vollendung des (z. B.) 65. Geburtstag Ihres Sohnes müsste dann nicht ein neuer Vertrag geschlossen werden, denn der aufschiebend bedingte Vertrag entfaltet seine Wirksamkeit mit diesem Zeitpunkt. Von einer solchen Konstruktion ist allerdings abzuraten, denn ein Vertrag, der erst in vielen Jahren Wirksamkeit entfaltet, trifft möglicherweise Regelungen, die in Zukunft unangemessen oder sogar falsch sind. Es ist auch nicht absehbar, wie sich Ihr Enkel entwickelt und wie sich der Hof darstellt, wenn der Zeitpunkt (z. B. 65. Geburtstag) erreicht ist.

Weitere Lösung

2. Möglichkeit: Denkbar ist auch, dass im Anschluss an Ihre Hofübergabe auf Ihren Sohn dieser mit Ihrem Enkel einen Vorvertrag schließt, der zum Inhalt hat, dass Ihr Enkel zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ab einem bestimmten Zeitpunkt die Übergabe des Hofes verlangen kann. Man könnte in diesen Vorvertrag auch Bedingungen für den Anspruch aufnehmen, z. B. dass der Enkel ausgebildeter Landwirt sein muss oder dass er bereits über einige Jahre aktive landwirtschaftliche Berufstätigkeit verfügen muss. Dann müsste der Enkel diese Voraussetzungen erfüllen, um von Ihrem Sohn die Übertragung des Eigentums am Hof verlangen zu können. Ferner müsste im Vorvertrag geregelt sein, dass Ihr Enkel Ihrem Sohn ein Altenteilsrecht in bestimmter Weise zu gewähren hat, z. B. mit Wohnungsrechten und bestimmten Barrentenansprüchen. Doch auch diese Konstruktion ist kritikwürdig. Immerhin hat Ihr Sohn bereits seit 28 Jahren den Hof gepachtet und mit Erfolg bewirtschaftet. Er hat seine Eignung unter Beweis gestellt und könnte einen solchen Vorvertrag mit dem Enkel als Misstrauen gegen sich selbst verstehen.

Frage von Vertrauen

Es stellt sich daher die Frage, warum Sie davon ausgehen, dass Ihr Sohn den Hof nicht sowieso, aus freien Stücken, auf Ihren Enkel übertragen wird, wenn die Zeit dafür reif ist. Immerhin entspricht es der jahrhundertealten Tradition in der Landwirtschaft, den Hof zeitlebens an den nächsten Landwirt/die Landwirtin weiterzugeben, um ihn zu erhalten und zu entwickeln. Auch Ihr Vater hat (vermutlich) Ihnen den Hof lebzeitig zu Eigentum übertragen, weil er Ihnen vertraut hat.

Zudem bietet der Vorvertrag auch nicht die Sicherheit, dass Ihr Sohn den Hof erhält und einem guten Zustand auf den Enkel überträgt. Gerade solch ein Vorvertrag könnte dazu führen, dass die Motivation des Sohnes für den Hof beeinträchtigt wird und somit der Hof leidet. Dann wäre die ganze vertragliche Konstruktion kontraproduktiv.

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