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Leserfrage: Abstand Hühnerstall zu Wohnbebauung

Welchen Abstand müssen Hühnerställe zum nächsten Wohnhaus, Wohngebiet oder Wald bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einhalten, fragte ein Leser top agrar-Online? Wir fragten nach bei Dr. Wilfried Eckhof, der in Ahrensfelde ein Ingenieurbüro betreibt.

Lesezeit: 4 Minuten

Welchen Abstand müssen Hühnerställe zum nächsten Wohnhaus, Wohngebiet oder Wald bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einhalten, fragte ein Leser top agrar-Online?


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Wir fragten nach bei Dr. Wilfried Eckhof, der in Ahrensfelde ein Ingenieurbüro betreibt. Der Fachmann kennt die zentrale Bedeutung dieses Themas und weiß, dass Geruchsbelästigungen in der öffentlichen Diskussion vielfach mitentscheiden über die Akzeptanz einer Anlage: "Ermittelt werden die Mindestabstände bzw. Geruchsimmissionen gemäß den Abstandsleitlinien oder \-erlassen der Länder", so Dr. Eckhof in seiner Antwort. Hinzu kommt die



. Sie gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die TA Luft enthält eine Abstandsregelung auf der Grundlage des GV-Bestandes einer Anlage bezogen auf die Tierplätze. Die so genannte Öffnungsklausel biete dabei einen gewissen Spielraum, um abweichende Haltungsbedingungen einbeziehen zu können. Zu beachten sind laut dem Experten die baulichen und betrieblichen Anforderungen der TA Luft allgemein zur Tierhaltung, wie


Sauberkeit und Trockenheit im Stall, eine an den Nährstoffbedarf der Tiere angepasste Fütterung, Stallklimagestaltung auf der Grundlage der DIN 18910-1, ausreichende Einstreuversorgung mit trockener und sauberer Einstreu, ordnungsgemäße Lagerung und Verwertung der organischen Wirtschaftsdünger, Kotbandtrocknung und \-belüftung bei Käfighaltung (Trocknungsgrad des Kotes > 60 %), keine Wiederbefeuchtung von getrocknetem Geflügelkot bei der Lagerung im Anlagenbereich. Bemessung und Gestaltung der Auslaufflächen so, dass schädliche Umweltwirkungen durch Nährstoffeinträge ausgeschlossen werden.


Was nun den Schutz vor Geruchsimmissionen angeht, so verweise die TA Luft auf die Richtlinien des VDI und länderspezifische Regelungen: Richtlinie des VDI 3472, Emissionsminderung Hühner: Sie ermöglicht eine Beurteilung des technischen und technologischen Niveaus der Stallanlagen (Punktbewertung) verbunden mit einer Abstandsregelung. In Arbeit sei zudem die VDI 3894, gültig für alle Nutztiere, wobei auch Emissionen wie Ammoniak und Staub berücksichtigt werden sollen.


Sonderbeurteilungen zur Feststellung der Immissionssituation im Einzelfall: Sie kommt zum Tragen, wenn detaillierte Aussagen erforderlich sind und die Abstandsregelungen nicht greifen. Dabei gehe es laut Dr. Eckhof um Windverhältnisse, Anlagengeometrie und die örtlichen Bedingungen. "Die Methoden zur Beurteilung der Geruchsimmissionen im Rahmen der GIRL sind immer noch strittig", erklärt der Umweltberater weiter. Die betreffe insbesondere die beabsichtigte Einführung von Immissionsfaktoren. Danach würden berechnete Immissionswerte für Hähnchen- und Putenanlagen mit dem Faktor 1,5 multipliziert und damit ungünstiger bewertet.


Abstände zu Biotopen und Wäldern


"Mit der TA Luft liegt auch eine spezielle mehrstufige Regelung für Ammoniak vor. Für Tierhaltungsanlagen werden bei Genehmigungen nach dem BImSchG und in Verbindung mit dem UVPG in der Regel immer Aussagen zu Ammoniakimmissionen verlangt, wenn sich empfindliche Pflanzen und Ökosysteme (Biotope, Wald) im Untersuchungsgebiet befinden", beantwortet Dr. Eckhof die Frage nach dem Abstand zum Wald. Er verweist in diesem Zusammenhang aber besonders auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen der EU, des Bundes und der Länder zum Biotop- und Artenschutz sowie auf die schutzgebietesbezogenen Regelungen (FFH-Gebiete, NSG, LSG u.a.). "Ist eine Beurteilung erforderlich, wird zunächst auf die Abstandsregelung gemäß Anhang 1 der TA Luft zurückgegriffen", so der Ingenieur. "Grundlage bilden die Emissionswerte pro Tierplatz, wie sie in der TA Luft vorgegeben sind. Soweit diese Werte die tatsächliche Situation nicht ausreichend beschreiben, können auf der Grundlage plausibler Begründungen neuere und abweichende Emissionsfaktoren herangezogen werden (Öffnungsklausel). Befinden sich empfindliche Pflanzen und Ökosysteme innerhalb des Mindestabstandes, sind spezielle Gutachten zur Beurteilung der Erheblichkeit der Wirkungen der Immissionen erforderlich. Einfluss darauf nehmen Fütterung, Tränketechnik, Einstreu, Stalldurchströmung, Fortluftabführung, aber auch Begrünungen bzw. Schutzpflanzungen um den Stall", erklärt der Berater der Geflügelwirtschaft weiter. Weitere Regelungen der TA Luft würden schließlich noch Staubemissionen und -immissionen betreffen. Hierfür seien ebenfalls Sonderbeurteilungen erforderlich, da die TA Luft keine Datengrundlage bzw. Abstandsregelungen enthält.


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