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Leserfrage: Darf ich die Jagd verbieten?

Frage: Es gibt vor Ort immer wieder Streit mit unserem Jagdpächter. Daher möchte ich die Jagd auf meinen Flächen verbieten. Wie gehe ich vor?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Es gibt vor Ort immer wieder Streit mit unserem Jagdpächter. Daher möchte ich die Jagd auf meinen Flächen verbieten. Wie gehe ich vor?


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Antwort: Sie müssen einen Antrag auf eine sogenannte „jagdrechtliche Grundstücksbefriedung nach dem Bundesjagdgesetz“ stellen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige untere Jagdbehörde.


Erklären Sie in dem Antrag glaubhaft, dass Sie das Töten von wildlebenden Tieren aus ethischen Gründen ablehnen. Das dürfte aber schwer werden, wenn Sie selbst Tiere hal-ten. Besitzen Sie mehrere bejagbare Grundstücke, muss der Antrag außerdem Ihre sämtlichen Eigentumsflächen erfassen.


Achtung: Überlegen Sie sich gut, ob Sie diesen Weg einschlagen. Denn wenn Sie Ihre Flächen aus der Jagd herausnehmen, steht Ihnen bei einem Wildschaden auch kein Schadenersatz zu!


Die Jagdbehörde prüft die Begründung in Ihrem Antrag auf Stichhaltigkeit. Ebenfalls hört sie die Jagdgenossenschaft, den Jagdpächter und Träger öffentlicher Belange an. Dadurch klärt die Behörde, ob öffentliche Allgemeininteressen der Grundstücksbefriedung entgegenstehen. Dazu zählen beispielsweise die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Gefahr durch Wildseuchen oder die durch übermäßige Wildschäden.

Lehnt die Jagdbehörde Ihren Antrag ab, können Sie binnen Monatsfrist (je nach Landesrecht) Widerspruch einlegen oder direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.   


Hans-Jürgen Thies, Wolter Hoppenberg, Berlin


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