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Leserfrage: Kann die Gemeinde den Feldweg sperren?

Frage: Unsere Gemeinde will zwei Feldwege sperren. Die Wege befinden sich im Eigentum der Stadt. Bisher nutzen ich und andere Landwirte aus dem Ort den Weg, um auf die Weiden zu gelangen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Unsere Gemeinde will zwei Feldwege sperren. Die Wege befinden sich im Eigentum der Stadt. Bisher nutzen ich und andere Landwirte aus dem Ort den Weg, um mit dem Schlepper auf unsere Weiden und Felder zu gelangen. Nun will die Stadt die Wege komplett sperren und gegebenenfalls mit Büschen bepflanzen, um Ökopunkte zu sammeln.


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Zwar könnte ich auch anderweitig auf meine Fläche gelangen, ich müsste dann jedoch einen größeren Umweg fahren. Haben wir irgendeine Möglichkeit zu verhindern, dass die Gemeinde die Feldwege sperrt?


Antwort: Die Gemeinde darf einen öffentlichen Weg nicht ohne Weiteres sperren und bepflanzen. Auch dann nicht, wenn es sich um einen Feldweg im Außenbereich handelt.


Will die Gemeinde den Weg sperren und bepflanzen, wäre sie verpflichtet, den Weg zunächst zu „entwidmen“. Dazu müsste sie einen entsprechenden Beschluss im Gemeinderat fassen und die beabsichtigte Entwidmung anschließend öffentlich bekanntmachen. In diesem Rahmen können Sie Ihre Einwände gegen die Entwidmung anmerken.


Verdeutlichen Sie fristgerecht, dass Sie den Weg benötigen und diesen regelmäßig nutzen. Es macht sicherlich auch Sinn, wenn Sie sich mit den anderen betroffenen Landwirte zusammenschließen und ein gemeinsames „Veto“ einlegen, damit nicht nur Ihre Einzelmeinung erscheint. Dann haben Sie gute Chancen, dass die Gemeinde den Weg nicht sperrt.


Dr. Michael Schneider, Schneider & Kollegen, Reutlingen


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