Frage: Ein Bekannter von mir ist Makler und bot an, mir einen Pächter für ca. 50 ha Land zu vermitteln. Ich willigte mündlich ein, ohne die genaueren Bedingungen abzusprechen. Dann kam jedoch ein Landwirt von selbst auf mich zu und pachtete die Flächen. Jetzt will der Makler 10000 € von mir.
Frage: Ein Bekannter von mir ist Makler und bot an, mir einen Pächter für ca. 50 ha Land zu vermitteln. Ich willigte mündlich ein, ohne die genaueren Bedingungen abzusprechen. Dann kam jedoch ein Landwirt von selbst auf mich zu und pachtete die Flächen. Jetzt will der Makler 10000 € von mir. Schließlich hätte er einen gültigen, mündlichen Vertrag mit mir geschlossen und bereits Aufwendungen für die Suche nach Pächtern gehabt. Muss ich das bezahlen?
Antwort: Nein. Der Makler hat nur dann Anspruch auf Courtage, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Es muss ein wirksamer Maklervertrag vorliegen. Auch ein mündlich abgeschlossener Maklervertrag kann wirksam sein. Dafür muss jedoch unter anderem klar vereinbart sein, welche Provision in welcher Höhe von wem zu zahlen ist. Sonst schulden Sie keine Courtage.
Aber auch bei einem wirksamen Vertrag hat der Makler nur dann Anspruch auf Provision, wenn seine Tätigkeit Grundlage für den Abschluss des Pachtvertrages war, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 71/75). Das gilt für alle Typen von Maklerverträgen.
Weil in Ihrem Fall keine der Bedingungen erfüllt ist, müssen Sie keine Courtage zahlen.
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Frage: Ein Bekannter von mir ist Makler und bot an, mir einen Pächter für ca. 50 ha Land zu vermitteln. Ich willigte mündlich ein, ohne die genaueren Bedingungen abzusprechen. Dann kam jedoch ein Landwirt von selbst auf mich zu und pachtete die Flächen. Jetzt will der Makler 10000 € von mir. Schließlich hätte er einen gültigen, mündlichen Vertrag mit mir geschlossen und bereits Aufwendungen für die Suche nach Pächtern gehabt. Muss ich das bezahlen?
Antwort: Nein. Der Makler hat nur dann Anspruch auf Courtage, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Es muss ein wirksamer Maklervertrag vorliegen. Auch ein mündlich abgeschlossener Maklervertrag kann wirksam sein. Dafür muss jedoch unter anderem klar vereinbart sein, welche Provision in welcher Höhe von wem zu zahlen ist. Sonst schulden Sie keine Courtage.
Aber auch bei einem wirksamen Vertrag hat der Makler nur dann Anspruch auf Provision, wenn seine Tätigkeit Grundlage für den Abschluss des Pachtvertrages war, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 71/75). Das gilt für alle Typen von Maklerverträgen.
Weil in Ihrem Fall keine der Bedingungen erfüllt ist, müssen Sie keine Courtage zahlen.