Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus News

Leserfrage: Muss die Gemeinde den Weg sanieren?

Frage: Wir liegen mit unserer Biogasanlage an einem Gemeindeverbindungsweg. Dieser Weg ist Eigentum der Gemeinde und muss dringend saniert werden. Können wir die Gemeinde dazu in die Pflicht nehmen? Wir haben damals in dem Baugenehmigungsantrag einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde geschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Wir liegen mit unserer Biogasanlage an einem Gemeindeverbindungsweg. Dieser Weg ist Eigentum der Gemeinde und muss dringend saniert werden. Können wir die Gemeinde dazu in die Pflicht nehmen? Wir haben damals in dem Baugenehmigungsantrag einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde geschlossen. Dort ist festgelegt, dass wir den Weg in gewissem Umfang nutzen und uns dann auch an den Reparaturkosten beteiligen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zwei andere Landwirte, die jeweils einen Stall an den Weg gebaut haben, mussten das nicht. Ist das fair? Müssen wir uns dann überhaupt an den Kosten beteiligen, wenn sie das auch nicht müssen? Oder müssen sich alle Anlieger an den Kosten beteiligen?

 

Antwort: Wenn ein gemeindlicher Weg im Außenbereich sanierungsbedürftig geworden ist, kann die Gemeinde ihn sanieren. Es besteht allerdings für die Anlieger eines solchen Weges keine Möglichkeit, die Gemeinde zu einer solchen Sanierung zu zwingen. Bei einer solchen Sanierung spricht man von einem Straßenausbau, für den Gemeinden üblicherweise eine Straßenausbaubeitragssatzung haben. Das hat zur Folge, dass die durch den Ausbau der Straße entstandenen Kosten gemäß der gemeindlichen Satzung durch Gebührenbescheide auf die Anlieger der ausgebauten Straße umgelegt werden. 

 

In dem von Ihnen vorliegend geschilderten Fall hätte das grundsätzlich zur Folge, dass die zwei weiteren Landwirte sich für den Fall eines Ausbaus des Gemeindeverbindungsweges auch an den Kosten zu beteiligen hätten. Sicherheitshalber sollten Sie den Vertrag, den Sie mit der Gemeinde geschlossen haben noch einmal im Detail von einem Experten prüfen lassen. Generell ist es so, dass Sie mit allen Flächen, die an der ausgebauten Straße liegen, zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden dürften. Eine Gemeinde dazu anzuhalten, Straßen und Wege zu sanieren, deren Anlieger man ist, sollte deshalb im Vorhinein genauestens durchdacht werden. 


Fragen Sie top agrar



Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Stellen Sie uns Ihre Frage per E-Mail an leserfragen@topagrar.com , Telefon: 0 25 01/8 01 64 44, Fax: 0 25 01/80 16 54, oder Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor. Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.