Frage: Unser Hof befindet sich im Außenbereich. Die Gemeinde will diesen nun in ein „Mischgebiet-Dorf“ umwandeln, damit unser Nachbar dort ein Haus bauen kann. Darf die Gemeinde im Außenbereich zwischen existenzfähigen landwirtschaftlichen Betrieben nichtlandwirtschaftliche Bebauung ermöglichen?
Frage: Unser Hof befindet sich im Außenbereich. Die Gemeinde will diesen nun in ein „Mischgebiet-Dorf“ umwandeln, damit unser Nachbar dort ein Haus bauen kann. Darf die Gemeinde im Außenbereich zwischen existenzfähigen landwirtschaftlichen Betrieben nichtlandwirtschaftliche Bebauung ermöglichen?
Wir befürchten, dass es künftig nicht bei dem einen Haus des Nachbarn bleibt, sondern weitere Häuser dazukommen. Wie gehen wir gegen die Umwandlung in das Mischgebiet vor? Konkret wollen wir unseren Betrieb gerne erweitern und haben dazu schon eine Bauvoranfrage gestellt.
Antwort: Um einen Teil des Außenbereichs als Dorfgebiet auszuweisen, muss die Gemeinde den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans können Sie nichts unternehmen. Der nachfolgende Bebauungsplan sieht aber eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Bebauungsplan vier Wochen auszulegen.
Reichen Sie während dieser Zeit auf jeden Fall eine schriftliche Stellungnahme ein, in der Sie anmerken, dass Sie mit der Ausweisung nicht einverstanden sind. Geben Sie als Grund an, dass Sie Ihren Hof erweitern wollen und schon eine Baugenehmigung beantragt haben. Diese Vier-Wochen-Frist dürfen Sie keinesfalls verpassen! Erstellt die Gemeinde den Bebauungsplan dennoch, können Sie diesen nur noch mit gerichtlichen Mitteln angreifen. Schalten Sie dazu unbedingt einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Baurecht ein.
Prinzipiell gilt aber: Der Bebauungsplan darf eine nichtlandwirtschaftliche Bebauung nur in dem Bereich zulassen, in dem die Geruchsimmissionen eingehalten werden
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Wir befürchten, dass es künftig nicht bei dem einen Haus des Nachbarn bleibt, sondern weitere Häuser dazukommen. Wie gehen wir gegen die Umwandlung in das Mischgebiet vor? Konkret wollen wir unseren Betrieb gerne erweitern und haben dazu schon eine Bauvoranfrage gestellt.
Antwort: Um einen Teil des Außenbereichs als Dorfgebiet auszuweisen, muss die Gemeinde den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans können Sie nichts unternehmen. Der nachfolgende Bebauungsplan sieht aber eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Bebauungsplan vier Wochen auszulegen.
Reichen Sie während dieser Zeit auf jeden Fall eine schriftliche Stellungnahme ein, in der Sie anmerken, dass Sie mit der Ausweisung nicht einverstanden sind. Geben Sie als Grund an, dass Sie Ihren Hof erweitern wollen und schon eine Baugenehmigung beantragt haben. Diese Vier-Wochen-Frist dürfen Sie keinesfalls verpassen! Erstellt die Gemeinde den Bebauungsplan dennoch, können Sie diesen nur noch mit gerichtlichen Mitteln angreifen. Schalten Sie dazu unbedingt einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Baurecht ein.
Prinzipiell gilt aber: Der Bebauungsplan darf eine nichtlandwirtschaftliche Bebauung nur in dem Bereich zulassen, in dem die Geruchsimmissionen eingehalten werden
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