Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Nachbarrecht

Leserfrage: Welchen Abstand bei Bepflanzung an Grenze?

Frage: Die Gemeinde hat Ausgleichsflächen für Baugebiete mit Hecken und Bäumen direkt an unser Feld gepflanzt (Niedersachsen). Wir befürchten, dass Äste und Wurzeln über die Grenze wachsen.

Lesezeit: 1 Minuten

Antwort: In diesem Fall gilt grundsätzlich das Niedersächsische Nachbarrecht. Dieses besagt, dass auf Verlangen des Nachbarn - auch hinsichtlich von Bepflanzungen - ein Streifen von 0,6 m freizuhalten ist. Im Übrigen gilt im Außenbereich ein Grenzabstand von 1,25 m bei einer Anpflanzung, die höher als 3 m ist.

Im Streifen zwischen 0,6 und 1,25 m wäre die Höhe der Anpflanzung bis zu 2 m Höhe zulässig. Diese Abstände gelten zum einen, wenn Sie die Grundstücke landwirtschaftlich nutzen. Zum anderen gelten sie, wenn beide Grundstücke im Außenbereich eines Ortsteiles liegen und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind. Das gilt nicht, wenn es sich um Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Straßen oder Gewässern handelt bzw. auf öffentlichen Straßen oder auf Uferböschungen befindliche Anpflanzungen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.