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topplus Versicherung?

Leserfrage: Wer haftet, wenn Diesel in Silage läuft?

Wir berichteten im Juli über einen Landwirt, bei dem Diesel in den Silagehaufen gelaufen war. Kann man das eigentlich versichern? Rechtsanwalt Julian Harbeck hat die Antwort.

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: In Ausgabe 8/2020, Seite 24, hat ein Landwirt 40 ha seiner Grassilage verloren, weil beim Verdichten Diesel in den Haufen lief. Den Schaden beglich die Haftpflichtversicherung des Lohnunternehmers. Welche Versicherung würde denn greifen, wenn es mit dem eigenen Schlepper passiert wäre?

Antwort: Keine. Die eigene Kaskoversicherung zahlt nur für Schäden an der Maschine selbst, gleiches gilt für die Maschinenversicherung bzw. Maschinenbruchversicherung. Für sogenannte „Eigenschäden“ an der eigenen Silage kommt die Fahrzeugversicherung dagegen nicht auf. Uns ist kein Versicherungsprodukt bekannt, das solche Schäden abdeckt. Wird aber eine fremde Maschine benutzt, handelt es sich um einen durch eine fremde Maschine verursachten Haftpflichtschaden, für den der Haftpflichtversicherer der Maschine eintritt. Im Ergebnis ist es also aus Gesichtspunkten der Haftung günstiger, den Silo mit einer fremden Maschinen zu walzen.

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Rechtsanwalt Julian Harbeck, Kanzlei am Landweg, Hademarschen

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