Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Umbruch in der Fleischbranche

Lidl und Kaufland verzichten zukünftig auf Werkverträge

Die Handelsunternehmen Lidl und Kaufland der Neckarsulmer Schwarz-Gruppe wollen bei ihren Frischfleisch- und Frischgeflügel-Lieferanten sowie in der eigenen Produktion auf Werkverträge verzichten.

Lesezeit: 2 Minuten

Lidl und Kaufland haben am Dienstag mit ihren Frischfleisch- sowie Frischgeflügel-Lieferanten vereinbart, ab spätestens Januar 2021 auf Werkverträge mit Dritten in den Kernprozessen Schlachtung, Zerlegung sowie Verpackung zu verzichten.

"Die Entscheidung, zukünftig kein Frischfleisch und -geflügel in der Festlistung von Lieferanten mit laufenden Werkverträgen anzunehmen, wurde in beiden Unternehmen seit einiger Zeit diskutiert, die jüngsten Ereignisse haben zu dem konsequenten Schritt geführt", erklären die Unternehmen in einer Mitteilung.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Kaufland habe in seinen Fleischwerken bereits vor einigen Jahren begonnen, auf Werkverträge zu verzichten, die letzten zwei Verträge würden aktuell umgestellt. Ab Januar 2021 soll es auch bei Kaufland keine Werkverträge in der Fleischproduktion mehr geben. Allen Mitarbeitern, die bisher im Rahmen von Werkverträgen beschäftigt waren, bietet Kaufland unbefristete Arbeitsverträge an, heißt es.

Folgende Lieferanten von Lidl und Kaufland haben ihre Unterstützung zugesagt: Westfleisch SCE mbH, Tönnies Unternehmensgruppe, Willms Fleisch, Landgeflügel, Heidemark GmbH, Hubers Landhendl GmbH, Plukon Food Group Deutschland, Baumann GmbH, Schiller Fleisch, Wiesenhof.

Zwei negative Coronatests ab jetzt Pflicht für Fleischarbeiter in Schleswig-Holstein

Unterdessen hat das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein per Erlass verfügt, dass neue Beschäftigte in großen fleischverarbeitenden Betrieben zukünftig zwei negative Corona-Tests vorweisen müssen, bevor sie anfangen dürfen zu arbeiten. Zwischen diesen Tests müssen 48 Stunden liegen.

Die neue Regel gilt für fleischverarbeitende Betriebe in denen mehr als 150 Menschen arbeiten, meldet der NDR. Zu den Beschäftigten zählen auch Leiharbeitnehmer und Beschäftigte eines Werkunternehmers. Die neue Regelung gilt dann, wenn mehr als 30 % der Menschen, die in dem Betrieb arbeiten, Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte eines Werkunternehmers sind. Die Regelung greift, wenn Leiharbeiter innerhalb der vergangenen 14 Tage in einer anderen Arbeitsstätte tätig waren.

"Ausbeutung beenden"

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte erklärt, für ein Geschäftsmodell, das Ausbeutung und eine Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, könne es in Deutschland keine Toleranz geben. "Es ist Zeit, in diesem Bereich aufzuräumen", sagte der SPD-Politiker laut SWR.

Mit den neuen Regelungen soll erreicht werden, dass Fleischfabriken die Verantwortung für Niedrigstlöhne und Missstände bei der Unterbringung der Vertragsarbeiter von sich weisen können. Bislang ist dies möglich, weil Arbeiter mit Werkverträgen bei Subunternehmen beschäftigt sind. Bundesarbeitsminister Heil will einen Entwurf für das Gesetzgebungsverfahren erarbeiten.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.