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Lieferanten und Händler streiten über UTP-Richtlinie

Eine EU-Richtlinie soll ab 2021 auch in Deutschland dafür sorgen, dass der LEH nicht mehr uneingeschränkt seine Marktmacht auf die Lieferanten ausnutzen kann. Über das wie, wird aber noch gestritten.

Lesezeit: 12 Minuten

Marktmächtige Unternehmen des Lebensmittelhandels können Lieferanten und Urproduzenten ihre Lieferbedingungen aufzwingen, kurzfristig in Details ändern oder ganz von Verträgen zurücktreten. Andere zeigen eine schlechte Zahlungsmoral und bringen die Lieferanten in Not. Diese müssen das in der Regel ertragen, wollen sie nicht ausgelistet werden. Aus diesem Grund wehrt sich auch kaum jemand juristisch.

Ändern soll das die Umsetzung der europäischen UTP-Richtlinie gegen „unfaire Handelspraktiken“. Konkret geht es u.a. darum, z.B. Listungsgebühren und Werbekostenzuschüsse auch generell zu verbieten. Sie könnte weitgehend 1:1 in deutsches Recht überführt werden, stößt aber erwartungsgemäß in der Wirtschaft auf Ablehnung.

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Zuletzt war sie sogar Thema bei einem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt. Zu einem einvernehmlichen Ergebnis ist es nicht gekommen. Die Lieferseite kritisiert, dass überhaupt Grenzen bei dem Unternehmensumsätzen eingezogen würden, ab denen die Regelung gilt – oder eben nicht. Der Handel hingegen spricht von einem beispiellosen Eingriff in die unternehmerische Freiheit in einem offenen Markt. Doch die Zeit drängt: Am 20. September 2020 will sich Deutschland festlegen. Bis zum 1.5.2021 müssen alle Mitgliedstaaten die Regel dann in nationales Recht überführt haben.

Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF) nahm dies zum Anlass, am Montag mit Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels und der Lebensmittellieferkette per Online-Runde zu diskutieren.

Cees Veerman: Teil der Agrarwende

Großes Lob für die Richtlinie kam vom ehemaligen niederländischen Landwirtschaftsminister, Prof. Cees Veerman. Er ist heute Vorsitzender der EU-Task-Force „Agricultural Markets“.

Veerman sieht die Vorgaben als Teil der Agrarreform. Es gehe darum, dass die Bauern mehr Wertschöpfung aus dem Markt holen und von ihrer Arbeit leben können. Die Landwirtschaft müsse mit klaren Regeln gestärkt und fit für die Zukunft gemacht werden – auch gegenüber dem Handel und in der Lieferkette. Deshalb bleibe die neue Regelung auch nicht das einzige Instrument.

„Die UTP-Richtlinie bringt mehr Transparenz in der Handelsspanne. Was ist gerecht? Wer kriegt was? Außerdem stärkt sie die Kooperationen unter den Bauern. Es ist ein Missverständnis, dass das Kartellrecht dies angeblich untersagt. Es ist viel mehr möglich als gedacht. Das Kartellamt ist gar nicht so bedrohlich. Und drittens schafft die Richtlinie Zugang zu mehr Förderung – etwa für Junglandwirte – und Risikobewältigung“, so der Niederländer.

Wie er in seinem Eingangsstatement weiter berichtete, höre er oft, wieso die EU das überhaupt gesetzlich regeln müsse, wo es doch freiwillige Lösungen gebe. „Da sage ich klar, freiwillig funktioniert nicht. Jetzt, wo wir drohen, ist es zu spät, mit Freiwilligkeit anzufangen“, sagte Veerman in Richtung Handel. „Den Handelsunternehmen ist klar geworden, dass es ernst wird und es sich um eine seriöse Sache handelt.“

Neu: Schiedsrichter, die schnell urteilen

Teil der „klaren, deutlichen Regelung“ – wie er sagte – wird z.B. ein Mandat für Schlichter. Schiedsrichter sollen schnell und effektiv bei Beschwerden handeln können, z.B. wenn der Händler Rohwaren nach Lieferung plötzlich nur noch zu Preisen unter Kontraktmarkt abnehmen will. „Wie ist das heute? Da hat ein Bauer Kartoffeln gemäß Vereinbarung geliefert, der Händler hat es sich aber inzwischen anders überlegt. Da ruft er an mit dem fadenscheinigen Argument, die Ware habe eine schlechte Qualität. Der Bauer müsse sie zurücknehmen oder zu 3 Cent weniger da lassen. Was denken sie, was macht der Bauer? Keiner holt die Ware wieder ab, er akzeptiert den niedrigeren Preis, trotz Vertrag. Und keiner wird sich dagegen auflehnen, sonst ist er raus“, schilderte Veerman.

Er glaubt, dass die UTP-Richtlinie schon durch ihre bloße Existenz funktionieren wird, so dass das Schwert in der Scheide bleiben könne. „Heute geht es in der Handelskette nicht fair zu, die Konzerne sind zu groß geworden.“

So sieht die Umsetzung in Deutschland aus

Katharina Oru-Ludwigs vom Bundeslandwirtschaftsministerium schilderte dann einige Details aus der geplanten deutschen Umsetzung der Richtlinie sowie den Zeitplan.

Am 15. April 2020 ging der Entwurf in die Ressortabstimmung, am 9. Juli startete die Verbändeanhörung. Eine Hürde in der Übernahme ins deutsche Recht seien dann die von der EU vorgeschriebenen Sanktionen bei Verstößen gewesen. Denn laut der Juristin gibt es im deutschen Recht bei Vertragsverstößen keine Geldbußen. Hier musste erst eine Lösung gefunden werden, wie dies vereinbar ist. Auch strittig war, ob die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder das Bundeskartellamt mit der Aufgabe betreut werden. Das Agrarministerium habe sich hier letztlich gegen das Wirtschaftsministerium durchsetzen können, und die BLE als erfahrenere Behörde festlegen können. Bei einigen Entscheidungen bekommt das Kartellamt aber künftig Mitspracherecht, so der Kompromiss.

Nach wie vor strittig in der Verbändeanhörung sind die Grenzen, ab denen die neue Regelung nicht mehr gilt. Landwirtschaftliche Organisationen und Genossenschaften wünschen sich eine Ausweitung.

Ebenso umstritten sind die graue und die schwarze Liste. Während manche Interessengruppen dies so belassen wollen, wünschen sich andere eine Überführung der grauen in die schwarze. Mit dem Erhalt der grauen Liste würden weiterhin eklatante Verstöße gebilligt, wie z.B. Punkt 2b:

Fraglich ist auch noch, wie vertraulich die Informationen sind. Denn wie heute schon würde der Lieferant bestraft, wenn er gegen den Händler vorgeht. Laut Oru-Ludwigs müsse die neue Regelung hier Schutz für den Beschwerdeführer bieten.

Für den 23. September 2020 wird nun der Kabinettsbeschluss erwartet, sechs Wochen später geht es dann in den Bundesrat und dann in den Bundestag. Ab März 2021 soll die Regelung dann gelten.

Auf die Frage, ob Deutschland die EU-Richtlinie 1:1 umsetzt, erklärte Oru-Ludwigs, dass sich Ministerin Klöckner da noch nicht entschieden habe.

Raiffeisenverband gegen starre Größeneinteilung

Rechtsanwältin Birgit Buth, Geschäftsführerin beim Deutschen Raiffeisenverband, begrüßt die Richtlinie, lehnt aber die Einteilung nach Umsatz ab. „Faires Handeln kann nicht von der Größe des Unternehmens abhängen, eine Staffelung ist Willkür! Faires Handeln ist Gebot für alle in der Handelskette“, stellte sie in der Online-Diskussion klar.

Überraschend war hingegen ihre Aussage, dass der DRV gar nicht für eine Überführung der grauen Liste in die schwarze sei. Stattdessen wünsche man technische Lösungen bzw. technischen Nachbesserungsbedarf bei den Verboten. Insbesondere sei eine Beweislastumkehr notwendig.

Die nach zwei Jahren angesetzte Evaluierung hält der DRV für sehr gut. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis funktioniere, wenn Ross und Reiter bekannt seien. Wichtig sei aber, dass der Beschwerdeführer dadurch keinen Nachteil erlangt.

Handel empört: Eingriff in Unternehmerfreiheit

Der Präsident des HDE, Josef Sanktjohanser, hält die neuen Regelungen dagegen für völlig überflüssig. Es gebe bereits einen vollumfänglichen Rechtsrahmen, wie z.B. das Kartellrecht, das Vertragswesen etc, die alle möglichen Fälle abdecken. Daher sei die UTP-Richtlinie ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

„Die Gespräche verlaufen ja in tribunalähnlicher Situation mit dem Vorwurf, der Handel begehe systematischen Rechtsbruch“, empört sich Sanktjohanser. Er hält das Kartellamt für einen guten Anwalt, den man nicht fürchten müsse. „Es gibt überhaupt keine einseitige Marktmacht. Hartes Verhandeln ist völlig normal und keinesfalls unfair. Das wirkt nur manchmal so. Ich kenne auch unangenehme Handelspartner auf Lieferseite mit schwierigen Verhandlungen.“

Der Handelspräsident warnt vor noch mehr Regelungen, die „ins Klein Klein“ gehen, da habe er kein Verständnis für die Einmischung des Staates in die Freiheit und Details der Unternehmen. Das führe zur Disziplinierung. „Die überwiegende Mehrzahl der Vertragsverhältnisse läuft sehr fair. Eine gute Warenverfügbarkeit ist doch auch im Interesse des Handels, auch bei regionalen Produkten. Wir wollen doch nicht, dass der Erzeuger auf der Strecke bleibt“, so Sanktjohanser.

In Richtung Raiffeisenverband stellte er klar, dass es eine Marktordnung gebe und auch Rewe und Edeka Genossenschaften seien. „Die haben wir über Jahrzehnte weiterentwickelt, so dass sie heute so gut aufgestellt sind. Das sollte auch die Agrarseite mal machen und ihre asymetrischen Aspekte zu ihren Gunsten weiterentwickeln“, sagte er und betonte erneut die Freiheit der Vertragsgestaltung.

Als „Unding“ bezeichnete der Handelsvertreter eine mögliche Überführung der grauen in die schwarze Liste. Auch bei den Must-Have-Produkten dürften die Händler keinesfalls eingeschränkt werden. Für eine „hochgefährliche Situation“ hält Sanktjohanser, wenn kleine Unternehmen dank der neuen Gesetze als Trittbrettfahrer da künftig mitreiten und für sich bessere Bedingungen herausschlagen.

Ist der LEH nicht selbst schuld?

Das wollte Johannes Eiken, Sprecher des AEF, genauer wissen: Ist der LEH nicht selbst schuld an der Situation? Sanktjohanser wich hier aus. Der HDE habe als Verband eine marktökonomische Aufgabe, einen Auftrag des Handels. Ihn störe, dass jetzt viele bilaterale Themen aus Geschäftsprozessen in die Diskussion der UTP hineingetragen werden, wie z.B. ein Rundbrief der Metro an seine Lieferanten. Das seien interne Themen der Geschäftspartner und gehörten nicht in die Gesetzesdiskussion und seien auch kein Verbandsthema.

Er sprach die Schwierigkeiten einer Vorwärtskalkulation in einem offenen Markt an. Es gebe viele schöne Worte und undefinierte Rechtsbegriffe, die nichts an der Lage ändern würden. Man könne keine Kalkulation von dem Einkommen der Erzeuger über die Handels- und Produktionsstufen bis zur Ladenkasse und dem Kunden erstellen, das gehe nicht.

Stegemann: Unternehmerische Freiheit hat Grenzen

Der agrarpolitische Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, hat den Ruf Sanktjohansers nach Freiheit in der Marktwirtschaft gehört. Seiner Meinung nach geht das aber nur so weit, wie sie keinem anderen schadet. Er versteht die graue und die schwarze Liste als Selbstverständlichkeit des Einzelhandels, das also nichts davon in der Realität vorkommen dürfte.

Stegemann hält eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben für erstrebenswert, beim Anwendungsbereich mit der Grenze 350 Mio. € gebe es jedoch noch Diskussion. Fraglich sei, ob da alle abgedeckt sind. Molkereien beispielsweise seien Käufer und Erzeuger zugleich. „Die brutale Asymetrie schlägt auch auf Unternehmen über 350 Mio. € ein!“

Vertragsfreiheit wertet Stegemann aber grundsätzlich als gut. Jeder kenne des Kommissionskauf vom Getränkemarkt: Gezahlt wird nur das, was abgenommen wurde. Das ist hier im Sinne des Verkäufers und Käufers und bei guten Verträgen kein Problem. Daher ist er gegen eine Überführung der grauen in die schwarze Liste. Auch den Punkt mit der Vertraulichkeit sieht er lösbar.

Linke hält 1:1-Umsetzung für zu wenig

Auch die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Amira Mohamed Ali, begrüßt die Richtlinie. Eine 1:1-Umsetzung hält sie aber für zu wenig, das wäre ja nur das nötigste Minimum. Sie warnt davor, dass das Gesetz ein zahnloser Tiger wird.

Anders als Sanktjohanser sieht sie ganz klar ein Missverhältnis bei der Marktmacht. „Es geht auch um die Frage, welche landwirtschaftlichen Strukturen wir erhalten wollen, wie wir produzieren und Tiere halten wollen. Auch der Naturschutz sei ein wichtiger Punkt.“ Dass Unternehmen ihre Marktmacht ausnutzen, sei ganz normal, doch hier geht es um viel mehr, als bislang erwähnt. Mohamed Ali wünscht sich daher gute Sanktionen für die Branche. Nicht unbedingt nötig sei aber der Anwendungsbereich auf allen Unternehmensgrößen. Sie sieht die Gefahr von Missbrauch, indem die Konzerne kleinere Tochterfirmen gründen, um so die Grenzen zu unterlaufen. In diesem Zuge wünschen sich die Linken auch eine Reform des Kartellrechts. Ebenso müsse erstmals definiert werden, was Regionalität bedeutet. Für die Kontrolle der Umsetzung hätte sich Mohamed Ali das Kartellamt anstatt der BLE gewünscht.

D I S K U S S I O N

„Überall muss Fairness herrschen!“

In der weiteren Diskussion stellte Birgit Buth vom Raiffeisenverband nochmals fest, dass es überall schwarze Schafe gebe, unabhängig von der Größe, der seine Marktmacht ausnutzt. „Daher muss generell und überall Fairness herrschen. Auch manche große Unternehmen als Lieferanten sind in Verhandlungen nicht selten mit dem Rücken an der Wand“, betonte sie mit Blick auf die Molkereien. Da sei eine Umsatzstaffelung nicht die Lösung.

Für den DRV wäre es ausreichend, die graue Liste zunächst als Vertragsgrundlage zu nehmen und ein Korrektiv einzuziehen, damit die Marktmacht des LEH nicht ausgenutzt wird.

Josef Sanktjohanser meinte daraufhin, dass der Handel einverstanden wäre, wenn die Gesetze sinnvoll sind und keinen Wettbewerbsnachteil bringen. Nicht akzeptieren könne er aber den nun schon wiederholt vorgebrachten Vorwurf, der LEH übe Marktmacht aus. Aldi beispielsweise sei einer der fairsten Händler und zahle sofort seine Bestellungen. „Die wollen doch, dass sie auch künftig hohe Qualitäten und Mengen bekommen von ihren Lieferanten. Die UTP erzeugt hier Verwerfungen. Eine Verschärfung des Anwendungsbereich auf Unternehmen, die nicht geschützt werden sollen, ist nicht akzeptabel.“

Albert Stegemann sieht das Problem indes vielmehr beim Verbraucher, der nur nach dem günstigsten Preis schaut. „Der Verbraucher ist extrem preisbewusst, Eck- und Lockangebote holen ihn in den Laden. Solche Lockangebote unter Wert führen im Wettbewerb der Händler aber immer wieder zu harten Nachverhandlungen, nur um 2 Ct unter dem Konkurrenten zu sein. Das verurteile ich“, so Stegemann.

Er erinnert an die Fusion des DMK, weswegen die Molkerei ihren Bauern nur einen niedrigen Milchpreis zahlen konnte. Das nun größere Unternehmen würde so besser mit dem LEH verhandeln können. „Doch das stimmt gar nicht, das hat nie funktioniert und die Molkerei ist nach wie vor nicht auf Augenhöhe“, kritisiert der Landwirt. Er schlug hierbei einen Bogen zur Borchert-Kommission. Eine Umlage kann am Ende seiner Meinung nach ein Ausweg sein.

Veerman betonte, dass er in der ganzen Diskussion die Transparenz in der Handelsspanne vermisse. „Alle reden davon, aber keiner will seine Bücher aufmachen.“

Buth schilderte aus Sicht der Lieferanten das Dilemma. Oft gehe es um verderbliche Produkte, die schnell geliefert und verkauft würden. Da könne es doch nicht sein, dass der LEH immer noch nicht zahlt, auch wenn sie schon längst gegessen sind. Buth wünscht sich daher im Gesetz den Satz: „Es ist verboten Zahlungsverpflichtungen auszureizen.“ Die Beweislastumkehr könne hier endlich Abhilfe schaffen.

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