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Lieferketteninitiativen gegen unlautere Handelspraktiken

Die EU-Kommission möchte zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen aller Marktteilnehmer in der Lebensmittellieferkette beitragen, um so unlauteren Handelspraktiken entgegenzuwirken. Ein wichtiger Eckpfeiler dieses Vorhabens sind freiwillige Zusammenschlüsse der Mitglieder der Wertschöpfungskette.

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Die EU-Kommission möchte zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen aller Marktteilnehmer in der Lebensmittellieferkette beitragen, um so unlauteren Handelspraktiken entgegenzuwirken. Ein wichtiger Eckpfeiler dieses Vorhabens sind freiwillige Zusammenschlüsse der Mitglieder der Wertschöpfungskette in „Supply Chain Initiativen“, die beispielsweise Verhaltenskodizes festlegen.


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Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 19. September zu einer entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission Stellung bezogen und dabei das Vorhaben ausdrücklich begrüßt und noch nicht engagierte Unternehmen und Verbände zur Teilnahme ermuntert. Der Länderkammer zufolge sollten solche freiwilligen Initiativen im Sinne der Entbürokratisierung und Deregulierung in der Regel der Vorzug vor weiteren staatlichen Regulierungen eingeräumt werden. Sie wies ferner darauf hin, dass die bestehenden Instrumente des Wettbewerbsrechts sowie die zivilrechtlichen Möglichkeiten geeignet seien, um unlauteren Handelspraktiken entgegenzuwirken.


Generell begrüßte die Kammer, dass sich die Kommission dem Problem des Missbrauchs von Marktmacht annehme. Sie müsse jedoch noch klarer definieren, was unter unlauteren Geschäftsgebaren zu verstehen sei. Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht sektoral erfolgen solle und an den marktwirtschaftlichen Grundprinzipien der Vertragsfreiheit und freien Preisbildung orientiert sein müsse.


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