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Fördergelder

Wegen Lieferproblemen: Fördergelder aus Investitionsprogramm Landwirtschaft nach 2023 mitnehmen

Wegen anhaltender Lieferprobleme ermöglicht die Rentenbank im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ einen Aufschub bewilligter Zuschüsse.

Lesezeit: 2 Minuten

Genehmigte Förderungen im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ lassen sich in das nächste Jahr übertragen. Falls Ihnen eine Förderung für neue Maschinen oder Güllelagerstätten im Rahmen der sogenannten „Bauernmilliarde“ bewilligt wurde, diese aber nicht mehr in diesem Jahr geliefert werden kann, müssen Sie nicht auf die Förderung verzichten.

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Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat nun bekannt gegeben, dass Sie Antragstellern auf Grund der derzeitigen Lage einen Aufschub gewährt. Hierzu müssen Sie zwischen dem 1. August und 15. September einen Übertragungsantrag per Post oder Fax an die Rentenbank schicken. Zudem benötigen Sie eine Bestätigung des Händlers oder Herstellers. Falls Sie dies nicht tun, Sie jedoch auch nicht rechtzeitig die Rechnung zusammen mit einem Auszahlungsantrag einreichen, verfällt Ihr Förderanspruch.

Des Weiteren wurde der Zeitraum für die Genehmigung von Auszahlungsanträgen vom 31.10.2022 auf den 15.12.2022 verlängert.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es in diesem Jahr noch mit einer Lieferung klappen könnte, sollten ebenfalls besser einen Übertragungsantrag schicken. Wenn Ihre Maschine dann doch in diesem Jahr kommt, können Sie trotzdem noch den Auszahlungsantrag stellen.

Neue Vergaberunde

Außerdem startet ab dem 18. Juli ein neues Interessenbekundungsverfahren. Dieses läuft bis zum 27. Juli 2022. Ab dieser Runde sind jedoch keine Förderungen für Gülletankwagen mehr möglich. Auffbringsysteme wie z.B. Schlitzverfahren oder Injektortechnik sind weiterhin förderfähig, ebenso Güllelager und Mistplatten. Der Zeitpunkt der Einreichung spielt keine Rolle für eine eventuelle Auswahl für die Förderung. Die Vergabe verläuft nach dem Zufallsprinzip. Um teilzunehmen, müssen sich Interessierte im Rentenbank-Förderportal registrieren: https://lw-foerderportal.rentenbank.de. Pro Runde stehen rund 200 Mio. € zur Verfügung, abhängig von der Haushaltsplanung des Bundes.

Alle nicht berücksichtigten Teilnehmer der letzten Interessenbekundung müssen, sofern weiterhin Bedarf besteht, erneut teilnehmen, da alte Anträge ihre Gültigkeit verlieren.

In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass keine Förderung von Güllelagern, statt Gülletankwagen, mehr möglich ist. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

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